Anlage 2 StrBetrManBAProFV
(zu § 19)
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 187, S. 14)
Teil AZeugnis ohne Prüfungsergebnisse- –
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
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- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
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- Datum des Bestehens der Prüfung,
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- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
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- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
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- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
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- zum Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“
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- Benennung dieses Prüfungsteils und Bewertung in Punkten und mit Note als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle sowie
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- Benennung der Prüfungsbereiche dieses Prüfungsteils und jeweilige Punktebewertung der Prüfungsleistungen,
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- zur schriftlichen Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
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- Benennung dieses Prüfungsteils und Bewertung in Punkten und mit Note als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle sowie
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- Benennung der Prüfungsbereiche der schriftlichen Prüfung und jeweilige Punktebewertung der Prüfungsleistungen,
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- zur Projektarbeit im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
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- Benennung dieses Prüfungsbereiches mit dem Thema der Projektarbeit und Bewertung in Punkten und mit Note als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle sowie
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- Benennung der Teile der Projektarbeit (Hausarbeit, Präsentation und Fachgespräch) und jeweilige Punktebewertung der Prüfungsleistungen,
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- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
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- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
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- die Gesamtnote in Worten,
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- Befreiungen nach § 18,
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- Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nach § 21 mit Datum und Nennung der Stelle, die die Prüfung abgenommen hat.
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