Art 17 SVwHKVorRV
Haftpflichtversicherung
Die entsandten Mitarbeiter des Büros und die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen haben allen Verpflichtungen nachzukommen, die in den in Deutschland gültigen Gesetzen und Rechtsvorschriften in Bezug auf die Haftpflichtversicherung für die von ihnen benutzten Land-, Wasser- oder Luftfahrzeuge vorgesehen sind.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.