Art 19 SVwHKVorRV

Deutsche Staatsangehörige und Personen, die ständig in Deutschland ansässig sind

Deutsche Staatsangehörige und Personen, die ständig in Deutschland ansässig sind Familienangehörigen von entsandten Mitarbeitern des Büros, die deutsche Staatsangehörige oder im Bundesgebiet ständig ansässig sind, stehen Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten nicht zu.

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