Art 20 SVwHKVorRV

Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verordnung

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Jahres außer Kraft, in dem das Büro geschlossen wird.

(3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

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