Anlage 8 Tier-LMHV

(zu § 12)

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 517 - 518
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



Begleitschein
zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frisch
verletzten Tieres nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004

1.
Angaben zum Tier:
Tierart:.....Rasse: .....Geschlecht:.....Alter:.....
Ohrmarken-, Chip- oder Equidenpass-Nr. oder Tätowierung.....


2.
Der unterzeichnende Lebensmittelunternehmer
Name, Adresse:

Registriernummer des Erzeugerbetriebs:

erklärt:
Das unter Nummer 1 beschriebene Tier wird zum Schlachthof
.....
in ..... gebracht.

                   
Das Tier
hat keine verbotenen oder nicht als Arzneimittel zugelassenen oder registrierten oder nicht als Futtermittelzusatzstoffe zugelassenen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung erhalten,
ist mit zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln behandelt worden: Ja/Nein.
Wenn ja, Angabe des/der Arzneimittel, des Behandlungsdatums/der Behandlungsdaten und ggf. der Wartezeit/en
......
......
(Ort, Datum)(Unterschrift des Lebensmittelunternehmers)


3.
(weggefallen)

Nicht Zutreffendes streichen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.