Anlage 8 Tier-LMHV
(zu § 12)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 517 - 518
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Begleitschein
zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frisch
verletzten Tieres nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
- 1.
- Angaben zum Tier:
Tierart:..... Rasse: ..... Geschlecht:..... Alter:..... Ohrmarken-, Chip- oder Equidenpass-Nr. oder Tätowierung..... - 2.
- Der unterzeichnende LebensmittelunternehmerName, Adresse:Registriernummer des Erzeugerbetriebs:erklärt:Das unter Nummer 1 beschriebene Tier wird zum Schlachthof
.....
in ..... gebracht.
Das Tier- –
- hat keine verbotenen oder nicht als Arzneimittel zugelassenen oder registrierten oder nicht als Futtermittelzusatzstoffe zugelassenen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung erhalten,
- –
- ist mit zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln behandelt worden: Ja/Nein.Wenn ja, Angabe des/der Arzneimittel, des Behandlungsdatums/der Behandlungsdaten und ggf. der Wartezeit/en
...... ...... (Ort, Datum) (Unterschrift des Lebensmittelunternehmers)
- 3.
- (weggefallen)
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.