Anlage 8 Tier-LMHV
(zu § 12 Absatz 1)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 517 - 518)
Begleitschein
zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frisch
verletzten Tieres nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
- 1.
- Angaben zum Tier:
Tierart:..... Rasse: ..... Geschlecht:..... Alter:..... Ohrmarken-, Chip- oder Equidenpass-Nr. oder Tätowierung..... - 2.
- Der unterzeichnende LebensmittelunternehmerName, Adresse:Registriernummer des Erzeugerbetriebs:erklärt:Das unter Nummer 1 beschriebene Tier wird zum Schlachthof
.....
in ..... gebracht.
Das Tier- –
- hat keine verbotenen oder nicht als Arzneimittel zugelassenen oder registrierten oder nicht als Futtermittelzusatzstoffe zugelassenen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung erhalten,
- –
- ist mit zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln behandelt worden: Ja/Nein.Wenn ja, Angabe des/der Arzneimittel, des Behandlungsdatums/der Behandlungsdaten und ggf. der Wartezeit/en
...... ...... (Ort, Datum) (Unterschrift des Lebensmittelunternehmers)
- 3.
- Der unterzeichnende Tierarzt erklärt, dass das unter Nummer 1 beschriebene transportunfähige Tier
- –
am ..... um ..... im Erzeugerbetrieb (Datum) (Uhrzeit) ...... (Name und Adresse des Erzeugerbetriebs) von ihm untersucht und, abgesehen von kurz vor der Schlachtung aufgrund eines Unfalls entstandenen Verletzungen, für gesund befunden worden ist; - –
am ..... um ..... in dem vorgenannten Betrieb geschlachtet worden ist. (Datum) (Uhrzeit)
Ergebnis der SchlachttieruntersuchungKörpertemperatur:..... °C Herzschlagfrequenz:..... Atemfrequenz:..... Sonstige Befunde: ..... ..... Grund der Notschlachtung (Diagnose/Verdachtsdiagnose) ..... ..... Es wurde eine Behandlung durch den unterzeichnenden Tierarzt durchgeführt: Ja/Nein Wenn ja, durchgeführte Behandlung: ..... .....
__________..... (Ort, Datum) (Name und Unterschrift des Tierarztes)
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