§ 12 TierSchVersV
Beantragen der Erlaubnis
In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes sind anzugeben
- 1.
- Name und Anschrift des Antragstellers,
- 2.
- die der Tätigkeit dienenden Einrichtungen und Betriebe einschließlich der dort vorhandenen Räumlichkeiten und Anlagen und des dort vorhandenen Personals,
- 3.
- die Art der betroffenen Tiere sowie, tierartbezogen, die Haltungskapazitäten,
- 4.
- der Name der für die Tätigkeit verantwortlichen Person,
- 5.
- das Vorhandensein von Personen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 und § 4 und
- 6.
- der Name der Tierschutzbeauftragten nach § 5.
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