TierSchVersV
Tierschutz-Versuchstierverordnung
Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren
Informationen
Ausfertigungsdatum01.01.2013
FundstelleBGBl I 2013, 3125, 3126
VersionZuletzt geändert durch Art. 394 V v. 31.8.2015 I 1474
Änderung durch Art. 1 V v. 11.8.2021 I 3570 (Nr. 54) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 1 V v. 11.8.2021 I 3570 (Nr. 54) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Alle Normen
- Abschnitt 1Halten von Wirbeltieren und Kopffüßern zur Verwendung in Tierversuchen oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken
- Unterabschnitt 1Anforderungen an die Haltung sowie an Einrichtungen und Betriebe
- Unterabschnitt 2Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes
- Abschnitt 2Durchführung, Genehmigung und Anzeige von Tierversuchen
- Unterabschnitt 1Durchführung von Tierversuchen
- Unterabschnitt 2Genehmigung und Anzeige von Versuchsvorhaben
- Abschnitt 3Ordnungswidrigkeiten
- Abschnitt 4Übergangs- und Schlussbestimmungen