TPG
Transplantationsgesetz
Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben
Informationen
Ausfertigungsdatum05.01.1997
FundstelleBGBl I 1997, 2631
VersionNeugefasst durch Bek. v. 4.9.2007 I 2206;
zuletzt geändert durch Art. 7a G v. 9.4.2026 I Nr. 98
Änderung durch Art. 1 G v. 12.5.2026 I Nr. 143 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
zuletzt geändert durch Art. 7a G v. 9.4.2026 I Nr. 98
Änderung durch Art. 1 G v. 12.5.2026 I Nr. 143 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Alle Normen
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern
- Abschnitt 3Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
- Abschnitt 3aGewebeeinrichtungen, Untersuchungslabore, Register
- Abschnitt 4Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben
- Abschnitt 5Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen
- Abschnitt 5aTransplantationsregister
- Abschnitt 5bRichtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 6Verbotsvorschriften
- Abschnitt 7Straf- und Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 8Schlussvorschriften
§ 15g
Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle zu Forschungszwecken, Datenaustausch