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Bundesrecht Deutschland
TrEinV
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Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung
Informationen
Ausfertigungsdatum
16.01.2023
Fundstelle
BGBl I 2023, Nr. 83
Version
Ersetzt V 7613-3-4 v. 19.12.2017 I 3984 (TrEinV)
Alle Normen
Eingangsformel
§ 1
Einsichtnahme in das Transparenzregister
§ 2
Registrierung im Transparenzregister, Registrierungsdaten und Nutzer
§ 3
Identitätsnachweis bei Registrierung oder Einsichtnahme
§ 4
Pflicht zur Mitteilung bei Änderung der Registrierungsdaten
§ 5
Antrag auf Einsichtnahme
§ 6
Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Behörden, Gerichte und Stellen nach § 2 Absatz 4 des Geldwäschegesetzes
§ 7
Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Verpflichtete
§ 8
Datenfernübertragung
§ 9
Protokollierung der Einsichtnahme
§ 10
Verarbeitung von Daten zur Gebührenabrechnung
§ 11
Antrag auf Beschränkung der Einsichtnahme
§ 12
Identitätsnachweis bei Stellung des Antrags auf Beschränkung der Einsichtnahme
§ 13
Beschränkung der Einsichtnahme
§ 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten