§ 6 ÜSchuldStatG
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale der Erhebung sind
- 1.
- Name und Anschrift sowie Rufnummer und Adresse für elektronische Post der Schuldner- oder Insolvenzberatungsstelle,
- 2.
- Namen der Personen, die in der Schuldner- oder Insolvenzberatungsstelle für Rückfragen zur Verfügung stehen,
- 3.
- Kennzeichen der Schuldner- oder Insolvenzberatungsstelle für die nach § 3 Nummer 4 beratene Person,
- 4.
- Angabe, ob für eine nach § 3 Nummer 4 beratene Person für vorhergehende Berichtsjahre Daten geliefert wurden.
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