Inhaltsübersicht UmwG

Erstes BuchMöglichkeiten von Umwandlungen§ 1
 
Zweites BuchVerschmelzung§§ 2 bis 122
Erster TeilAllgemeine Vorschriften§§ 2 bis 38
Erster AbschnittMöglichkeit der Verschmelzung§§ 2 und 3
Zweiter AbschnittVerschmelzung durch Aufnahme§§ 4 bis 35a
Dritter AbschnittVerschmelzung durch Neugründung§§ 36 bis 38
Zweiter TeilBesondere Vorschriften§§ 39 bis 122
Erster AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften§§ 39 bis 45e
Erster UnterabschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts§§ 39 bis 39f
Zweiter UnterabschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften§§ 40 bis 45
Dritter UnterabschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Partnerschaftsgesellschaften§§ 45a bis 45e
Zweiter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung§§ 46 bis 59
Erster UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme§§ 46 bis 55
Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung§§ 56 bis 59
Dritter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften§§ 60 bis 77
Erster UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme§§ 60 bis 72b
Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung§§ 73 bis 77
Vierter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Kommanditgesellschaften auf Aktien§ 78
Fünfter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften§§ 79 bis 98
Erster UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme§§ 79 bis 95
Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung§§ 96 bis 98
Sechster AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine§§ 99 bis 104a
Siebenter AbschnittVerschmelzung genossenschaftlicher Prüfungsverbände§§ 105 bis 108
Achter AbschnittVerschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit§§ 109 bis 119
Erster UnterabschnittMöglichkeit der Verschmelzung§ 109
Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme§§ 110 bis 113
Dritter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung§§ 114 bis 117
Vierter UnterabschnittVerschmelzung kleinerer Vereine§§ 118 und 119
Neunter AbschnittVerschmelzung von Kapitalgesellschaften mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters§§ 120 bis 122
Zehnter Abschnitt(weggefallen)
 
Drittes BuchSpaltung§§ 123 bis 173
Erster TeilAllgemeine Vorschriften§§ 123 bis 137
Erster AbschnittMöglichkeit der Spaltung§§ 123 bis 125
Zweiter AbschnittSpaltung zur Aufnahme§§ 126 bis 134
Dritter AbschnittSpaltung zur Neugründung§§ 135 bis 137
Zweiter TeilBesondere Vorschriften§§ 138 bis 173
Erster AbschnittSpaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung§§ 138 bis 140
Zweiter AbschnittSpaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien§§ 141 bis 146
Dritter AbschnittSpaltung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften§§ 147 und 148
Vierter AbschnittSpaltung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine§ 149
Fünfter AbschnittSpaltung unter Beteiligung genossenschaftlicher Prüfungsverbände§ 150
Sechster AbschnittSpaltung unter Beteiligung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit§ 151
Siebenter AbschnittAusgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns§§ 152 bis 160
Erster UnterabschnittMöglichkeit der Ausgliederung§ 152
Zweiter UnterabschnittAusgliederung zur Aufnahme§§ 153 bis 157
Dritter UnterabschnittAusgliederung zur Neugründung§§ 158 bis 160
Achter AbschnittAusgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen§§ 161 bis 167
Neunter AbschnittAusgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften§§ 168 bis 173
 
Viertes BuchVermögensübertragung§§ 174 bis 189
Erster TeilMöglichkeit der Vermögensübertragung§§ 174 und 175
Zweiter TeilÜbertragung des Vermögens oder von Vermögensteilen einer Kapitalgesellschaft auf die öffentliche Hand§§ 176 und 177
Erster AbschnittVollübertragung§ 176
Zweiter AbschnittTeilübertragung§ 177
Dritter TeilVermögensübertragung unter Versicherungsunternehmen§§ 178 bis 189
Erster AbschnittÜbertragung des Vermögens einer Aktiengesellschaft auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen§§ 178 und 179
Erster UnterabschnittVollübertragung§ 178
Zweiter UnterabschnittTeilübertragung§ 179
Zweiter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf Aktiengesellschaften oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen§§ 180 bis 184
Erster UnterabschnittVollübertragung§§ 180 bis 183
Zweiter UnterabschnittTeilübertragung§ 184
Dritter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines kleineren Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschaft oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen§§ 185 bis 187
Vierter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens auf Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit§§ 188 und 189
Erster UnterabschnittVollübertragung§ 188
Zweiter UnterabschnittTeilübertragung§ 189
 
Fünftes BuchFormwechsel§§ 190 bis 304
Erster TeilAllgemeine Vorschriften§§ 190 bis 213
Zweiter TeilBesondere Vorschriften§§ 214 bis 304
Erster AbschnittFormwechsel von Personengesellschaften§§ 214 bis 225c
Erster UnterabschnittFormwechsel von Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften§§ 214 bis 225
Zweiter UnterabschnittFormwechsel von Partnerschaftsgesellschaften§§ 225a bis 225c
Zweiter AbschnittFormwechsel von Kapitalgesellschaften§§ 226 bis 257
Erster UnterabschnittAllgemeine Vorschriften§§ 226 und 227
Zweiter UnterabschnittFormwechsel in eine Personengesellschaft§§ 228 bis 237
Dritter UnterabschnittFormwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform§§ 238 bis 250
Vierter UnterabschnittFormwechsel in eine eingetragene Genossenschaft§§ 251 bis 257
Dritter AbschnittFormwechsel eingetragener Genossenschaften§§ 258 bis 271
Vierter AbschnittFormwechsel rechtsfähiger Vereine§§ 272 bis 290
Erster UnterabschnittAllgemeine Vorschriften§ 272
Zweiter UnterabschnittFormwechsel in eine Kapitalgesellschaft§§ 273 bis 282
Dritter UnterabschnittFormwechsel in eine eingetragene Genossenschaft§§ 283 bis 290
Fünfter AbschnittFormwechsel von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit§§ 291 bis 300
Sechster AbschnittFormwechsel von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts§§ 301 bis 304
 
Sechstes BuchGrenzüberschreitende Umwandlung§§ 305 bis 345
Erster TeilGrenzüberschreitende Verschmelzung§§ 305 bis 319
Zweiter TeilGrenzüberschreitende Spaltung§§ 320 bis 332
Dritter TeilGrenzüberschreitender Formwechsel§§ 333 bis 345
 
Siebentes BuchStrafvorschriften und Zwangsgelder§§ 346 bis 350
 
Achtes BuchÜbergangs- und Schlussvorschriften§§ 351 bis 355

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