UmwG
Umwandlungsgesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum28.01.1994
FundstelleBGBl I 1994, 3210 (1995 I 428)
VersionZuletzt geändert durch Art. 34 Abs. 16 G v. 22.12.2023 I Nr. 411
Änderung durch Art. 17 G v. 23.10.2024 I Nr. 323 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
mittelbare Änderung durch Art. 34 Abs. 4 G v. 22.12.2023 I Nr. 411 ist berücksichtigt
Änderung durch Art. 17 G v. 23.10.2024 I Nr. 323 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
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Alle Normen
- Erstes BuchMöglichkeiten von Umwandlungen
- Zweites BuchVerschmelzung
- Erster TeilAllgemeine Vorschriften
- Erster AbschnittMöglichkeit der Verschmelzung
- Zweiter AbschnittVerschmelzung durch Aufnahme
- Dritter AbschnittVerschmelzung durch Neugründung
- Zweiter TeilBesondere Vorschriften
- Erster AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften
- Erster UnterabschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts
- Zweiter UnterabschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften
- Dritter UnterabschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Partnerschaftsgesellschaften
- Zweiter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Erster UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme
- Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung
- Dritter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften
- Erster UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme
- Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung
- Vierter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Kommanditgesellschaften auf Aktien
- Fünfter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften
- Erster UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme
- Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung
- Sechster AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
- Siebenter AbschnittVerschmelzung genossenschaftlicher Prüfungsverbände
- Achter AbschnittVerschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
- Erster UnterabschnittMöglichkeit der Verschmelzung
- Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme
- Dritter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung
- Vierter UnterabschnittVerschmelzung kleinerer Vereine
- Neunter AbschnittVerschmelzung von Kapitalgesellschaften mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters
- Drittes BuchSpaltung
- Erster TeilAllgemeine Vorschriften
- Erster AbschnittMöglichkeit der Spaltung
- Zweiter AbschnittSpaltung zur Aufnahme
- Dritter AbschnittSpaltung zur Neugründung
- Zweiter TeilBesondere Vorschriften
- Erster AbschnittSpaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Zweiter AbschnittSpaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien
- Dritter AbschnittSpaltung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften
- Vierter AbschnittSpaltung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
- Fünfter AbschnittSpaltung unter Beteiligung genossenschaftlicher Prüfungsverbände
- Sechster AbschnittSpaltung unter Beteiligung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
- Siebenter AbschnittAusgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns
- Erster UnterabschnittMöglichkeit der Ausgliederung
- Zweiter UnterabschnittAusgliederung zur Aufnahme
- Dritter UnterabschnittAusgliederung zur Neugründung
- Achter AbschnittAusgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen
- Neunter AbschnittAusgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften
- Viertes BuchVermögensübertragung
- Erster TeilMöglichkeit der Vermögensübertragung
- Zweiter TeilÜbertragung des Vermögens oder von Vermögensteilen einer Kapitalgesellschaft auf die öffentliche Hand
- Erster AbschnittVollübertragung
- Zweiter AbschnittTeilübertragung
- Dritter TeilVermögensübertragung unter Versicherungsunternehmen
- Erster AbschnittÜbertragung des Vermögens einer Aktiengesellschaft auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
- Erster UnterabschnittVollübertragung
- Zweiter UnterabschnittTeilübertragung
- Zweiter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf Aktiengesellschaften oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
- Erster UnterabschnittVollübertragung
- Zweiter UnterabschnittTeilübertragung
- Dritter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines kleineren Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschaft oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen
- Vierter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens auf Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- Erster UnterabschnittVollübertragung
- Zweiter UnterabschnittTeilübertragung
- Fünftes BuchFormwechsel
- Erster TeilAllgemeine Vorschriften
- Zweiter TeilBesondere Vorschriften
- Erster AbschnittFormwechsel von Personengesellschaften
- Erster UnterabschnittFormwechsel von Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften
- Zweiter UnterabschnittFormwechsel von Partnerschaftsgesellschaften
- Zweiter AbschnittFormwechsel von Kapitalgesellschaften
- Erster UnterabschnittAllgemeine Vorschriften
- Zweiter UnterabschnittFormwechsel in eine Personengesellschaft
- Dritter UnterabschnittFormwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform
- Vierter UnterabschnittFormwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
- Dritter AbschnittFormwechsel eingetragener Genossenschaften
- Vierter AbschnittFormwechsel rechtsfähiger Vereine
- Erster UnterabschnittAllgemeine Vorschriften
- Zweiter UnterabschnittFormwechsel in eine Kapitalgesellschaft
- Dritter UnterabschnittFormwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
- Fünfter AbschnittFormwechsel von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
- Sechster AbschnittFormwechsel von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Sechstes BuchGrenzüberschreitende Umwandlung
- Erster TeilGrenzüberschreitende Verschmelzung
- Zweiter TeilGrenzüberschreitende Spaltung
- Dritter TeilGrenzüberschreitender Formwechsel
- Siebentes BuchStrafvorschriften und Zwangsgelder
- Achtes BuchÜbergangs- und Schlußvorschriften