§ 4 UnbBeschErtV
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung enthält
- 1.
- Bezeichnung des Spieles,
- 2.
- a)
- im Falle des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Firmenbezeichnung und Sitz des Herstellers, b)im Falle des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Namen, Geburtsdatum und -ort sowie Wohnort des Veranstalters,
- 3.
- Beschreibung des Spieles, des Spielablaufs und, soweit erforderlich, Abbildungen oder Übersichtszeichnungen,
- 4.
- Spielregeln und Gewinnplan,
- 5.
- Bezeichnung der Plätze, an denen das Spiel veranstaltet werden darf,
- 6.
- Angabe der Geltungsdauer,
- 7.
- etwaige Nebenbestimmungen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.