§ 4 UnifV
Ausschlusstatbestände
Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden für
- 1.
- Veranstaltungen, an denen die frühere Soldatin oder der frühere Soldat beruflich oder ehrenamtlich teilnimmt, mit Ausnahme der Veranstaltungen nach § 3 Nr. 4 sowie
- 2.
- Anlässe, bei denen auch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr die Uniform nicht tragen dürfen.
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