§ 3 UnterlagenBergV
Maßstab der Karten und Lagerisse
Die Karten und Lagerisse sollen
- 1.
- bei einer Erlaubnis im Maßstab 1:25.000, 1:50.000 oder 1:100.000,
- 2.
- in den übrigen Fällen im Maßstab 1:5.000, 1:10.000 oder 1:25.000
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