§ 4 UnterlagenBergV
Titel der Karten und Lagerisse
Der Titel der Karten und Lagerisse muß enthalten
- 1.
- die Art und den Namen der Berechtigung,
- 2.
- die Bezeichnung der Bodenschätze, auf die sich der Antrag bezieht,
- 3.
- die Angabe des Flächeninhalts des Feldes,
- 4.
- den Maßstab und
- 5.
- den Anfertigungsvermerk.
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