UZwG
Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes
Informationen
Ausfertigungsdatum10.01.1961
FundstelleBGBl I 1961, 165
VersionZuletzt geändert durch Art. 3 G v. 2.3.2023 I Nr. 56
Alle Normen
- Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften über den unmittelbaren Zwang
- Zweiter AbschnittBesondere Vorschriften für Fesselung und den Gebrauch von Schußwaffen und Explosivmitteln
- Dritter AbschnittSchlußvorschriften