§ 4 VerkEHKflAusbV
Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild des Verkäufers und der Verkäuferin
(1) Die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin gliedert sich in:
- 1.
- wahlqualifikationsübergreifende, berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer Wahlqualifikation nach Absatz 3 Satz 1 sowie
- 3.
- wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Waren- und Dienstleistungsangebot des Ausbildungsbetriebes,
- 2.
- Warenpräsentation und Werbemaßnahmen,
- 3.
- Preiskalkulation,
- 4.
- Warenbestandskontrolle,
- 5.
- Warenannahme und -lagerung,
- 6.
- Verkaufen von Waren und
- 7.
- Servicebereich Kasse.
(3) Die Wahlqualifikationen sind:
- 1.
- Sicherstellung der Warenpräsenz,
- 2.
- Beratung von Kunden,
- 3.
- Kassensystemdaten und Kundenservice und
- 4.
- Werbung und Verkaufsförderung.
(4) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
- 2.
- Bedeutung und Struktur des Einzelhandels und des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Information und Kommunikation,
- 4.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und
- 5.
- Umweltschutz.
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