§ 5 VerkEHKflAusbV
Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild des Kaufmanns im Einzelhandel und der Kauffrau im Einzelhandel
(1) Die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel gliedert sich in:
- 1.
- wahlqualifikationsübergreifende, berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer Wahlqualifikation nach Absatz 3 Satz 1,
- 3.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in drei Wahlqualifikationen nach Absatz 4 Satz 1 sowie
- 4.
- wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Waren- und Dienstleistungsangebot des Ausbildungsbetriebes,
- 2.
- Warenpräsentation und Werbemaßnahmen,
- 3.
- Preiskalkulation,
- 4.
- Warenbestandskontrolle,
- 5.
- Warenannahme und -lagerung,
- 6.
- Verkaufen von Waren,
- 7.
- Servicebereich Kasse und
- 8.
- Einzelhandelsprozesse.
(3) Die Wahlqualifikationen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 sind:
- 1.
- Sicherstellung der Warenpräsenz,
- 2.
- Beratung von Kunden,
- 3.
- Kassensystemdaten und Kundenservice und
- 4.
- Werbung und Verkaufsförderung.
(4) Die Wahlqualifikationen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 sind:
- 1.
- Beratung von Kunden in komplexen Situationen,
- 2.
- Beschaffung von Waren,
- 3.
- Warenbestandssteuerung,
- 4.
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle,
- 5.
- Marketingmaßnahmen,
- 6.
- Onlinehandel,
- 7.
- Mitarbeiterführung und -entwicklung und
- 8.
- Vorbereitung unternehmerischer Selbständigkeit.
(5) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
- 2.
- Bedeutung und Struktur des Einzelhandels und des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Information und Kommunikation,
- 4.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und
- 5.
- Umweltschutz.
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