(Fundstelle: BGBl. I 2017, 471)
Abschnitt A: wahlqualifikationsübergreifende, berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 24. Monat | 25. bis 36. Monat |
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1 | Waren- und Dienstleistungsangebot des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
Kunden über das betriebliche Warensortiment Orientierung geben - b)
den Warenbereich, in dem ausgebildet wird, in Warengruppen mit unterschiedlichen Artikeln und Sorten strukturieren und in das betriebliche Warensortiment einordnen - c)
Informationsquellen zum Erwerb von Kenntnissen über Waren nutzen - d)
Kunden über Eigenschaften und Möglichkeiten der Verwendung von Waren aus dem Warenbereich, in dem ausgebildet wird, unter Berücksichtigung von Aspekten der Nachhaltigkeit informieren - e)
Kunden über das Dienstleistungsangebot des Betriebes informieren - f)
Warenkennzeichnungen, Fachbegriffe und handelsübliche Bezeichnungen, auch fremdsprachige, für Waren und Dienstleistungen anwenden
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2 | Warenpräsentation und Werbemaßnahmen (§ 5 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
Konzepte für eine ansprechende Warenpräsentation erarbeiten und umsetzen, dabei Betriebs-, Verkaufs- und Lagerform, Sortiment und Zielgruppen, allgemeine Regeln der Warenpräsentation und der Warenplatzierung sowie verkaufspsychologische Erkenntnisse berücksichtigen - b)
Angebotsplätze nach absatzfördernden Gesichtspunkten auswählen und Waren unter Einsatz betriebsüblicher Dekorationsmittel platzieren und verkaufsfördernd präsentieren - c)
Preisänderungen im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben vornehmen - d)
Werbemittel und Werbeträger unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens und der betrieblichen Vorgaben einsetzen - e)
Kunden über Werbeaktionen informieren - f)
Konkurrenzbeobachtungen planen, durchführen und auswerten, Verbesserungen für den eigenen Betrieb vorschlagen - g)
Vorschläge für Verbesserungen bei der Warenpräsentation erarbeiten, begründen und umsetzen
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3 | Preiskalkulation (§ 5 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
Berechnungen für Bezugs- und Preiskalkulationen durchführen - b)
im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben die Preisauszeichnung vornehmen
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| | - c)
Möglichkeiten der Preisgestaltung bei der Kalkulation berücksichtigen - d)
Vorschläge für Preisänderungen entwickeln und die Folgen von Preisänderungen für Absatz, Umsatz und Ertrag beurteilen
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4 | Warenbestandskontrolle (§ 5 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
Warenbewegungen artikelgenau und zeitnah im Warenwirtschaftssystem erfassen, dabei Informationssysteme nutzen und Sicherheitsanforderungen einhalten - b)
bei der Steuerung des Bestandes und des Absatzes durch Nutzung des Warenwirtschaftssystems mitwirken - c)
Belege prüfen und bei Unstimmigkeiten entsprechende Schritte einleiten - d)
Warenbestände auf Menge und Qualität kontrollieren - e)
bei der Vorbereitung und Durchführung von Inventuren mitwirken, dabei die rechtlichen Bestimmungen beachten und Arbeits- und Organisationsmittel einsetzen - f)
Maßnahmen zur Vermeidung von Inventurdifferenzen ergreifen - g)
betriebsübliche Maßnahmen bei Bestandsabweichungen, insbesondere durch Bruch, Verderb, Schwund und Diebstahl, einleiten
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5 | Warenannahme und -lagerung (§ 5 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
Warenmenge kontrollieren und Verpackung auf Transportschäden überprüfen sowie bei Bedarf betriebsübliche Maßnahmen einleiten - b)
Warenbelege und Frachtpapiere unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben kontrollieren - c)
Waren sachgerecht lagern und pflegen - d)
Hilfsmittel zur Warenbewegung unter Beachtung ergonomischer Anforderungen einsetzen und pflegen - e)
Lagergrundsätze beachten, Lagerbestandskontrollen durchführen - f)
Lagerkennziffern beurteilen und Optimierungsmöglichkeiten ableiten - g)
im Lager und beim Umgang mit Verpackungen ökonomische und ökologische Anforderungen berücksichtigen, insbesondere Energie sparsam einsetzen
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6 | Verkaufen von Waren (§ 5 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
auf Kunden mit Vorrang vor anderen Arbeiten freundlich und hilfsbereit eingehen, verbale und nonverbale Kommunikationsformen einsetzen und auf Kundenverhalten situationsgerecht reagieren - b)
die Wünsche von Kunden in Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen unter Einsatz von Frage- und Gesprächsführungstechniken ermitteln, Angebote unterbreiten und auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd reagieren - c)
in Kundengesprächen Kenntnisse über Waren anwenden - d)
Ergänzungs-, Ersatz- und Zusatzartikel sowie Serviceleistungen anbieten und die Kaufentscheidung fördern
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| | - e)
Waren kunden- und dienstleistungsorientiert unter Berücksichtigung der Betriebs- und Verkaufsform sowie unter Einhaltung von Rechtsvorschriften verkaufen und damit zur Kundenbindung beitragen - f)
auf Beschwerden, Reklamationen und Umtauschwünsche angemessen reagieren, bei deren Bearbeitung betriebliche Regelungen berücksichtigen und bei der sachgerechten Lösung von Konflikten mitwirken - g)
das eigene Verkaufsverhalten reflektieren, bewerten und verbessern
| | |
7 | Servicebereich Kasse (§ 5 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
die Kasse unter Beachtung der betrieblichen Kassieranweisungen vorbereiten und bedienen - b)
den Kassenbereich unter ergonomischen Gesichtspunkten beurteilen und das eigene Verhalten danach ausrichten - c)
bare und unbare Zahlungen abwickeln, dabei Preisnachlässe berücksichtigen und Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme von Zahlungsmitteln beachten - d)
Kaufbelege erstellen sowie Umtausch und Reklamation kassentechnisch abwickeln - e)
bei der Kassiertätigkeit serviceorientiert mit Kunden kommunizieren, Stresssituationen an der Kasse bewältigen - f)
die Kassenabrechnung durchführen, den Kassenbericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten und Ursachen für Kassendifferenzen ermitteln
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8 | Einzelhandelsprozesse (§ 5 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
Organisation, Leistungen und Aufgaben entlang der Wertschöpfungskette des Ausbildungsbetriebes darstellen - b)
Einkauf, Sortimentsgestaltung, logistische Prozesse und Verkauf als Kernprozesse des Einzelhandels in die Wertschöpfungskette einordnen, Wechselwirkungen begründen, Zusammenhänge und Schnittstellen beurteilen, Schwachstellen und Fehlerquellen herausarbeiten und Verbesserungen zur Prozessgestaltung vorschlagen - c)
Optimierungsmöglichkeiten an den Schnittstellen zu Lieferanten und Herstellern aus Sicht des Verkaufs begründen und Vorschläge zu ihrer Umsetzung erarbeiten - d)
Arbeitsabläufe im Verkauf mit dem Ziel der Kundenorientierung und unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit anderen Einzelhandelsprozessen gestalten - e)
die unterstützenden Prozesse Rechnungswesen, Personalwirtschaft, Marketing, IT-Anwendungen und warenwirtschaftliche Analysen im eigenen Arbeitsbereich nutzen und Vorschläge zur Optimierung der Zusammenarbeit machen - f)
das betriebliche Controlling als Informations- und Steuerungsinstrument unterstützen und Ergebnisse des Controllings nutzen
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| | - g)
qualitätssichernde Maßnahmen entwickeln und durchführen - h)
zur Umsetzung betrieblicher Nachhaltigkeitsziele beitragen
| | |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 24. Monat | 25. bis 36. Monat |
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1 | Sicherstellung der Warenpräsenz (§ 5 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1) | - a)
eingehende Waren unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften und der betrieblichen Vorgaben kontrollieren, mit dem betrieblichen Informationssystem erfassen sowie bei Abweichungen betriebsübliche Maßnahmen einleiten - b)
bei der Warenannahme erkennbare Mängel unter Einhaltung der gesetzlichen und betriebsüblichen Bestimmungen bei der Warenannahme dokumentieren - c)
Reklamationen, insbesondere Bruch, Verderb und Schwund, aufnehmen und geeignete Maßnahmen mit internen und externen Lieferanten abstimmen und umsetzen - d)
optimale Bestände ermitteln, Auswirkungen von zu hohen und zu niedrigen Beständen analysieren und Vorschläge zur Bestandsoptimierung ableiten - e)
den Warenfluss unter Nutzung des Warenwirtschaftssystems steuern und kontrollieren - f)
die Verfügbarkeit des Warenangebots unter Berücksichtigung saisonaler, nachfrage-, aktions- und frequenzbedingter Einflussfaktoren sowie unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten kontrollieren und im Bedarfsfall geeignete Maßnahmen einleiten - g)
Maßnahmen des Qualitätsmanagements bei der Lagerhaltung umsetzen
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2 | Beratung von Kunden (§ 5 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2) | - a)
Verkaufs- und Beratungsgespräche erfolgsorientiert führen und dabei vertiefte Kenntnisse aus einem Warenbereich mit mindestens zwei Warengruppen anwenden - b)
Kunden über qualitäts- und preisbestimmende sowie über nachhaltigkeitsbezogene Merkmale und über Verwendungsmöglichkeiten der Artikel und Sorten informieren - c)
Unterschiede zwischen Herstellermarken und Handelsmarken im Verkaufs- und Beratungsgespräch herausstellen - d)
die Bedeutung von Qualitäts- und Gütesiegeln im Verkaufs- und Beratungsgespräch herausstellen - e)
Trends und aktuelle Entwicklungen beobachten und als Verkaufsargumente nutzen
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| | - f)
Kaufmotive und Wünsche von Kunden durch Beobachten, aktives Zuhören und Fragen ermitteln und diese in Verkaufs- und Beratungsgesprächen berücksichtigen - g)
Kundentypologien und Verhaltensmuster unterscheiden und das Wissen darüber verkaufsfördernd in individuellen Verkaufs- und Beratungsgesprächen einsetzen - h)
Konfliktursachen feststellen, emotional geprägte Situationen sowie Stresssituationen im Verkauf bewältigen und Handlungsstrategien für den Umgang mit schwierigen Kunden anwenden - i)
Sonderfälle beim Verkauf bearbeiten und dabei rechtliche und betriebliche Vorschriften anwenden - j)
die Bedeutung einer erfolgreichen Verkaufstätigkeit hinsichtlich Umsatz, Ertrag, Kundenzufriedenheit und Kundenbindung erläutern und dabei besonders das Erfordernis von Teamarbeit berücksichtigen - k)
Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten, dabei kundenorientiert handeln und die rechtlichen und betrieblichen Vorgaben einhalten
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3 | Kassensystemdaten und Kundenservice (§ 5 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3) | - a)
Kunden an der Kasse situationsgerecht ansprechen - b)
Kunden beim Kassiervorgang Serviceleistungen anbieten - c)
Kassiervorgänge systemgerecht durchführen und dabei die Bedeutung der Kasse für die Steuerung des Daten- und Warenflusses berücksichtigen - d)
Kassenberichte insbesondere im Hinblick auf Artikel, Zahlungsmittel, Personaleinsatz und verkaufsfördernde Maßnahmen auswerten - e)
Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten, dabei kundenorientiert handeln und die rechtlichen und betrieblichen Vorgaben einhalten - f)
auf der Grundlage der Kassenabrechnung den Geldtransport vorbereiten und die Verfügbarkeit von Wechselgeld sicherstellen - g)
bei Störungen des Kassensystems Maßnahmen zur Datensicherung und zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit einleiten
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4 | Werbung und Verkaufsförderung (§ 5 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4) | - a)
Zusammenhänge zwischen Werbemitteln und Werbeträgern beurteilen - b)
Werbekosten und Werbeerfolg beurteilen - c)
Werbemittel und Werbeträger ziel- und kostenorientiert auswählen und einsetzen - d)
Auswirkungen preispolitischer Maßnahmen bewerten sowie Verbesserungsvorschläge ableiten - e)
Maßnahmen der visuellen Verkaufsförderung umsetzen und Kundenerwartungen berücksichtigen - f)
bei der Warenpräsentation die unterschiedlichen Sinne ansprechen und verkaufspsychologische Aspekte berücksichtigen - g)
Maßnahmen des Kundenservices zur Förderung des Verkaufserfolges nutzen
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| | - h)
Aktionen zur Förderung der Kundenbindung planen, umsetzen und auswerten - i)
Werbeerfolgskontrollen durchführen und Verbesserungsvorschläge ableiten
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Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen nach § 5 Absatz 4 Satz 1
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 24. Monat | 25. bis 36. Monat |
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1 | Beratung von Kunden in komplexen Situationen (§ 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1) | - a)
im Beratungsgespräch vertiefte Kenntnisse aus einem Warenbereich mit mindestens zwei Warengruppen anwenden, dabei Leistungsversprechen des Unternehmens gegenüber Kunden vertreten - b)
Kaufmotive und Wünsche von Kunden durch Beobachten, aktives Zuhören und Fragen ermitteln und diese in Verkaufs- und Beratungsgesprächen berücksichtigen - c)
im Beratungsgespräch Kommunikationstechniken zur Förderung der Kundenzufriedenheit einsetzen - d)
Selbst- und Fremdbild reflektieren und bei der Kommunikation berücksichtigen - e)
Kunden über qualitäts- und preisbestimmende Merkmale sowie über Verwendungsmöglichkeiten der Waren informieren - f)
Merkmale von Herstellermarken und Handelsmarken im Beratungsgespräch herausstellen - g)
die Bedeutung von Qualitäts- und Gütesiegeln von Waren im Beratungsgespräch herausstellen - h)
die Gesundheits- und Umweltverträglichkeit sowie die Nachhaltigkeit von Waren beurteilen und Kunden hierüber informieren - i)
Einwänden von Kunden überzeugend begegnen und den Verkaufsabschluss fördern - j)
Trends und aktuelle Entwicklungen beobachten und als Verkaufsargument nutzen - k)
Informationsquellen zur Aneignung warenbezogener Kenntnisse nutzen - l)
Kunden über rechtliche und betriebliche Rücknahmeregelungen sowie über umweltgerechte Möglichkeiten der Entsorgung von Waren informieren - m)
Umtausch, Beschwerde und Reklamation auch in schwierigen Situationen unter Anwendung rechtlicher und betrieblicher Regelungen lösen und dabei sowohl die Interessen des Unternehmens vertreten als auch kundenorientiert handeln - n)
Ursachen von Konflikten in Verkaufssituationen analysieren und Schlussfolgerungen für künftige Verkaufsgespräche ableiten - o)
Stress auslösende Faktoren identifizieren und Strategien zur Stressbewältigung anwenden
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2 | Beschaffung von Waren (§ 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2) | - a)
den Warenbedarf für das Ausbildungssortiment unter Berücksichtigung von Kennziffern aus dem Warenwirtschaftssystem sowie unter Berücksichtigung künftiger verkaufsrelevanter Ereignisse ermitteln - b)
Waren unter Berücksichtigung von Bestellverfahren und Liefermodalitäten disponieren - c)
die Einhaltung von Vertrags- und Zahlungsbedingungen aus Beschaffungsverträgen kontrollieren und bei Abweichungen geeignete Maßnahmen einleiten - d)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Vollständigkeit der Waren ergreifen und bewerten - e)
Vorschläge zur Gestaltung des Warensortiments nach Auswertung warenwirtschaftlicher Daten erarbeiten, dabei insbesondere Umsatz, Handelsspanne, Qualität, Trends, Zielgruppen, Standort, Nachhaltigkeit und die Wettbewerbssituation beachten, - f)
an der Herausnahme und Neuaufnahme von Waren mitwirken
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3 | Warenbestandssteuerung (§ 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3) | - a)
Bestandsstatistiken erstellen, führen und auswerten - b)
Bestands- und Umsatzkennziffern analysieren und entsprechende Statistiken nutzen - c)
Maßnahmen zur Umsatzsteigerung, Ertragsverbesserung und Bestandsoptimierung ableiten sowie Umsetzungsvorschläge entwickeln und umsetzen - d)
Warenbestände unter Berücksichtigung der Bestellvorschläge des Warenwirtschaftssystems erfolgsorientiert steuern - e)
Ursachen für Inventurdifferenzen feststellen, Vorschläge für Maßnahmen zur Vermeidung von Inventurdifferenzen entwickeln und bei deren Umsetzung mitwirken
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4 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4) | - a)
Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung analysieren und Schlussfolgerungen ableiten - b)
Ergebnisse der betrieblichen Erfolgsrechnung analysieren und Verbesserungsmöglichkeiten insbesondere unter Berücksichtigung des Rohertrages entwickeln - c)
Statistiken erstellen und auswerten - d)
betriebliche Kennzahlen ermitteln und bewerten sowie Schlussfolgerungen ableiten, Maßnahmen vorschlagen sowie an deren Umsetzung mitwirken - e)
Auswirkungen unterschiedlicher Faktoren, insbesondere von Preisgestaltung, Beständen sowie Kosten, auf Kalkulation und Ertrag beurteilen - f)
Maßnahmen zur Verbesserung betrieblicher Arbeitsprozesse vorschlagen und an deren Umsetzung mitwirken
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5 | Marketingmaßnahmen (§ 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 5) | - a)
die Marktsituation am Standort unter besonderer Berücksichtigung von wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkten analysieren und beurteilen - b)
den Marktauftritt von Mitbewerbern im stationären Handel und im Onlinehandel bewerten und unter Berücksichtigung wettbewerbsrechtlicher Vorgaben Vorschläge für Marketingmaßnahmen erarbeiten und begründen
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| | - c)
Instrumente der Marktbeobachtung einsetzen, Ergebnisse der Marktforschung zum Kaufverhalten auswerten und Vorschläge für den Einsatz von Marketinginstrumenten ableiten und begründen - d)
Informations- und Kaufverhalten von Zielgruppen unterscheiden, Konsequenzen ableiten, Maßnahmen vorschlagen und an der Umsetzung mitwirken - e)
verkaufsfördernde Maßnahmen unter Berücksichtigung von verkaufsstarken und verkaufsschwachen Zonen und unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben entwickeln und umsetzen - f)
Platzierungen im Verkaufsraum planen, umsetzen und deren Auswirkungen beurteilen - g)
Produktinformationen für die Verkaufsförderung kundenorientiert einsetzen - h)
Erfolgskontrollen vorbereiten, durchführen und auswerten sowie Verbesserungsvorschläge ableiten
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6 | Onlinehandel (§ 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 6) | - a)
bei der Betreuung eines Onlineshops Rechtsvorschriften einhalten - b)
Wechselwirkungen zwischen Onlinehandel und stationärem Verkauf berücksichtigen - c)
den Produktkatalog im Onlineshop pflegen - d)
Instrumente des Onlinemarketings einsetzen und die Suchmaschinenplatzierung bewerten - e)
Kunden beim Onlinekauf beraten - f)
Feedback von Kunden im Onlinehandel auswerten und daraus Verbesserungsvorschläge für die Multi-Channel-Strategie des Betriebes ableiten - g)
Kennziffern für den Onlineshop ermitteln und auswerten - h)
Maßnahmen zur Verbesserung von Sortimentsstrukturen, Logistikprozessen und Marketingmaßnahmen im Rahmen einer Multi-Channel-Strategie vorschlagen - i)
mit IT-Dienstleistern den Onlinehandel weiterentwickeln sowie Maßnahmen zur Behebung von Störungen einleiten
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7 | Mitarbeiterführung und -entwicklung (§ 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 7) | - a)
Maßnahmenpläne zur Personalentwicklung aus betrieblichen Zielen ableiten, Zielerreichung überprüfen und Anpassungen vornehmen - b)
die Bedeutung von Motivation und Selbstverantwortung bei der Mitarbeiterführung berücksichtigen, - c)
Gespräche mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie Teambesprechungen ergebnisorientiert führen und reflektieren - d)
die Wirkungen verbaler und nonverbaler Kommunikation sowie die Unterschiede zwischen Selbstbild und Fremdbild reflektieren und in der Mitarbeiterführung nutzen - e)
Möglichkeiten der Konfliktlösung mit dem Ziel anwenden, Motivation, Arbeitsklima und Arbeitsleistung zu verbessern - f)
Methoden des Selbst- und Zeitmanagements einsetzen
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| | - g)
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei ihrer Tätigkeit konstruktiv unterstützen und die Zusammenarbeit im Team fördern - h)
aus Personaleinsatz und Personalbedarfsplanung sowie aus Mitarbeiterpotenzial und Qualifikationsbedarf Maßnahmen der Personalentwicklung ableiten und umsetzen - i)
Personaleinsatzplanung erstellen - j)
arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften bei Personalplanung und Personaleinsatz anwenden
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8 | Vorbereitung unternehmerischer Selbständigkeit (§ 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 8) | - a)
Chancen und Risiken für ein Handelsunternehmen einschätzen, ein Unternehmenskonzept unter Berücksichtigung von Innovationen entwickeln - b)
Marktforschungsdaten und Standortanalysen auswerten und für das Unternehmenskonzept nutzen - c)
persönliche und fachliche Kompetenzen für eine unternehmerische Selbständigkeit kritisch reflektieren - d)
eine geeignete Rechtsform für das Unternehmen auswählen und einen Businessplan erstellen, präsentieren und begründen - e)
Personalbedarf ermitteln und Rekrutierungsmöglichkeiten auswählen - f)
die Unternehmensfinanzierung unter Berücksichtigung von Finanzierungsquellen und Fördermöglichkeiten planen - g)
erforderliche Versicherungen und Steuerpflichten bei der Planung berücksichtigen - h)
Kennziffern der Unternehmensbewertung nutzen, daraus Maßnahmen ableiten und dabei Nachhaltigkeit berücksichtigen
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Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 24. Monat | 25. bis 36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften (§ 5 Absatz 5 Nummer 1) | - a)
wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbildungsvertrages darstellen, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben - b)
den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen - c)
arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten - d)
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären - e)
Chancen und Anforderungen des lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen und die eigenen Kompetenzen weiterentwickeln
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| | - f)
Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden und beruflich relevante Informationsquellen nutzen - g)
berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
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2 | Bedeutung und Struktur des Einzelhandels und des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Absatz 5 Nummer 2) | - a)
die Funktion des Einzelhandels für die Gesamtwirtschaft und die Gesellschaft erläutern - b)
die Rechtsform und den organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Zusammenhänge zwischen den Geschäftsprozessen erläutern - c)
Einflüsse des Standortes, der Betriebs- und Verkaufsform, der Vertriebswege, der Sortiments- und Preisgestaltung sowie der Verkaufsraumgestaltung auf die Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt einschätzen
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3 | Information und Kommunikation (§ 5 Absatz 5 Nummer 3) | - a)
die betriebliche Zusammenarbeit respektvoll, wertschätzend und vertrauensvoll im Team mitgestalten - b)
die Notwendigkeit der betrieblichen Personaleinsatzplanung begründen und zu ihrer Umsetzung beitragen - c)
angemessenes Feedback geben und annehmen - d)
Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstörungen erkennen und zu deren Lösung beitragen - e)
Informations- und Kommunikationssysteme einsetzen - f)
Daten mit betriebsüblichen Verfahren erfassen, sichern und pflegen, Datenschutz und Datensicherheit beachten
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4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Absatz 5 Nummer 4) | - a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen - b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
| während der gesamten Ausbildung |
5 | Umweltschutz (§ 5 Absatz 5 Nummer 5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere - a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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