Anlage 1 VerkKfmAusbV 1999
(zu § 4)
(Fundstelle: BGBl. I 1999, 1589 - 1593)
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1 | 2 | 3 | |
1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Nr. 1) | ||
1.1 | Aufgaben, Struktur und Rechtsform (§ 3 Nr. 1.1) | a) | Zielsetzung, Geschäftsfelder, Aktivitäten sowie Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt darstellen |
b) | Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
c) | die Bedeutung der Zusammenarbeit im Bereich von Transportdienstleistungen für den Ausbildungsbetrieb herausstellen | ||
d) | Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Berufsvertretungen darstellen | ||
1.2 | Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften(§ 3 Nr. 1.2) | a) | die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis feststellen und den Beitrag der Beteiligten im dualen System beschreiben |
b) | Zusammenhang zwischen der Ausbildungsordnung und dem betrieblichen Ausbildungsplan darstellen | ||
c) | berufliche Fortbildungsmöglichkeiten sowie deren Nutzen für die persönliche und berufliche Entwicklung beurteilen | ||
d) | gesetzliche, tarifvertragliche und betriebliche Arbeitszeitregelungen voneinander abgrenzen | ||
e) | Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erläutern | ||
f) | die für das Arbeitsverhältnis geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen sowie wichtige tarifvertragliche Regelungen erläutern | ||
g) | die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlicher Organe erklären | ||
1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 1.3) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen |
b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden | ||
c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen einleiten | ||
d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
1.4 | Umweltschutz (§ 3 Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere | |
a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären | ||
b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden | ||
c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen | ||
d) | Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
2 | Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Nr. 2) | ||
2.1 | Arbeitsorganisation (§ 3 Nr. 2.1) | a) | die Ablauforganisation im Ausbildungsbetrieb beschreiben |
b) | Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze am Beispiel eines Arbeitsplatzes darstellen | ||
c) | betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel handhaben und Informationsquellen nutzen | ||
d) | Lern- und Arbeitstechniken aufgabenorientiert einsetzen | ||
e) | Aufgabenerledigung situationsgerecht strukturieren | ||
f) | Zusammenarbeit aktiv gestalten und ausgewählte Aufgaben teamorientiert bearbeiten | ||
2.2 | Informations- und Kommunikationssysteme(§ 3 Nr. 2.2) | a) | Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen |
b) | Informationen und Daten erfassen, verarbeiten und für den Einsatz in Geschäftsvorgängen aufbereiten | ||
2.3 | Datenschutz und Datensicherheit (§ 3 Nr. 2.3) | a) | Regelungen zum Datenschutz anwenden |
b) | Daten sichern und pflegen | ||
3 | Markt für Beförderungsleistungen (§ 3 Nr. 3) | a) | Verkehrswege, Verkehrsmittel und Verkehrsverbindungen ermitteln, beurteilen und dokumentieren |
b) | Leistungsangebote verschiedener Verkehrsunternehmen gegenüberstellen und bewerten | ||
c) | Vorteile der Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel berücksichtigen | ||
d) | Verkehrsmittel im Hinblick auf Umweltschutz und Ressourcennutzung beurteilen | ||
e) | Markt- und Wettbewerbsbedingungen des Verkehrsmarktes in Beratung und Verkauf berücksichtigen | ||
4 | Verkehrsorganisation (§ 3 Nr. 4) | ||
4.1 | Produktionsplanung und -prozesse (§ 3 Nr. 4.1) | a) | Produktionsprozesse in Transport- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen darstellen |
b) | Abhängigkeiten der Transportprozesse von der Verkehrsinfrastruktur analysieren | ||
c) | Planungsansätze für die Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen und Transporten bei der Konzeption von Produkten berücksichtigen | ||
d) | Umlaufpläne von Fahrzeugen nach Kundenwünschen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erstellen | ||
e) | Transporte und logistische Leistungen anhand von Kennzahlen und Leistungsdaten planen | ||
4.2 | Transportmittel und Transportketten (§ 3 Nr. 4.2) | a) | Transportmittel und Fahrzeugbestände erfassen, disponieren und kontrollieren |
b) | Fahrplannetze, Tourenpläne, Routenpläne bearbeiten | ||
4.3 | Qualitätsmanagement (§ 3 Nr. 4.3) | a) | Auswirkungen des Qualitätsmanagements anhand betrieblicher Beispiele für den Arbeits- und Transportprozeß erläutern |
b) | Kundenorientierung bei der Gestaltung von Geschäftsprozessen berücksichtigen | ||
c) | Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen | ||
d) | Qualität von Daten und Statistiken sichern | ||
5 | Absatz (§ 3 Nr. 5) | ||
5.1 | Marketing (§ 3 Nr. 5.1) | a) | Marketinginstrumente anwenden |
b) | Marktdaten erheben, analysieren und aufbereiten | ||
c) | Werbung und verkaufsfördernde Maßnahmen des Ausbildungsbetriebes mit denen der Mitbewerber vergleichen | ||
d) | bei Werbung und verkaufsfördernden Maßnahmen mitwirken; Werbematerial kundenorientiert einsetzen | ||
e) | Erfolgskontrollen für verkaufsfördernde Maßnahmen durchführen | ||
5.2 | Entwickeln und Anbieten von Leistungen(§ 3 Nr. 5.2) | a) | die Wechselwirkung zwischen Kundenwunsch und betrieblichen Möglichkeiten bei der Gestaltung von Angeboten berücksichtigen |
b) | die Abhängigkeiten der Reise-, Dienst- und Transportleistungen von Infrastruktur und Personal des Ausbildungsbetriebes aufzeigen | ||
c) | Marktdaten bei der Entwicklung von Reise-, Dienstleistungs- und Transportangeboten umsetzen | ||
d) | an der Optimierung von Infrastrukturfaktoren nach Kundenerfordernissen und Verkehrsströmen mitwirken | ||
5.3 | Preise und Preiskalkulation (§ 3 Nr. 5.3) | a) | Zusammenhänge und Abhängigkeiten der Preispolitik des ausbildenden Betriebes im Wettbewerb beschreiben |
b) | bei der Planung, Durchführung und Kontrolle von Maßnahmen der Preis- und Distributionspolitik mitwirken | ||
5.4 | Verträge und Vereinbarungen (§ 3 Nr. 5.4) | a) | allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen anwenden |
b) | Verträge und Vereinbarungen vorbereiten | ||
c) | Nutzungsverträge für Infrastrukturanlagen bearbeiten | ||
d) | Ausgleichs- bzw. Förderanträge bearbeiten | ||
5.5 | Bearbeiten von Kundenaufträgen (§ 3 Nr. 5.5) | a) | Kundenaufträge erfassen, Leistungsdaten und Lieferumfang festlegen sowie Transportlogistik nutzen |
b) | Transporte und Infrastrukturleistungen anhand von Planungsdaten und Kennzahlen überwachen und bei Unregelmäßigkeiten nachsteuern | ||
c) | Zusatzleistungen für Transporte und Infrastruktur abrufen | ||
d) | Leistungen abrechnen | ||
5.6 | Haftung und Schadensregulierung (§ 3 Nr. 5.6) | a) | Haftungsbedingungen anwenden |
b) | Schadensregulierungen und Kundenreklamationen bearbeiten | ||
6 | Kundenorientierte Kommunikation (§ 3 Nr. 6) | ||
6.1 | Kommunikation (§ 3 Nr. 6.1) | a) | Kommunikationseinrichtungen kundenorientiert und situationsgerecht einsetzen |
b) | Kommunikationsregeln anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen | ||
c) | Informationen empfangen, aufbereiten und präsentieren | ||
d) | Gespräche situations- und zielgruppengerecht führen | ||
e) | häufig auftretende Konfliktsituationen analysieren und Problemlösungsmöglichkeiten aufzeigen | ||
6.2 | Verkauf und Beratung (§ 3 Nr. 6.2) | a) | Kundenerwartungen ermitteln und mit Angeboten des Ausbildungsbetriebes vergleichen |
b) | Anfragen bearbeiten und Angebote erstellen | ||
c) | Zusatzleistungen mit den Standardleistungen des Ausbildungsbetriebes verknüpfen und anbieten | ||
d) | Kunden betreuen; Reise-, Dienst- und Transportleistungen anbieten und verkaufen | ||
6.3 | Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben (§ 3 Nr. 6.3) | a) | fremdsprachige Fachbegriffe anwenden |
b) | in typischen Situationen des Ausbildungsbetriebes in einer Fremdsprache korrespondieren und kommunizieren | ||
c) | im Ausbildungsbetrieb vorhandene fremdsprachige Informationsmaterialien nutzen | ||
7 | Kaufmännische Steuerung (§ 3 Nr. 7) | ||
7.1 | Rechnungswesen (§ 3 Nr. 7.1) | a) | Geschäftsvorfälle unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie betrieblicher Bewertungsvorschriften buchen |
b) | Konten pflegen und Fehlbuchungen korrigieren | ||
c) | Bedeutung und Einbindung der Anlagenwirtschaft beschreiben | ||
d) | bei Jahresabschlußarbeiten mitwirken | ||
7.2 | Kosten- und Leistungsrechnung (§ 3 Nr. 7.2) | a) | Budget verwalten und überwachen |
b) | interne Leistungen verrechnen | ||
c) | Daten für Kalkulationen, Plan-Ist-Vergleiche und Sonderauswertungen ermitteln | ||
7.3 | Controlling (§ 3 Nr. 7.3) | a) | die Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument an betrieblichen Beispielen erläutern |
b) | Planungs- und Analyseinstrumente des Controllings anwenden | ||
c) | Präsentationsunterlagen erstellen und bei Beratungen betrieblicher Abteilungen mitwirken | ||
7.4 | Finanzierung (§ 3 Nr. 7.4) | a) | bei der Erstellung von Finanz- und Liquiditätsplänen mitwirken |
b) | Zahlungsvorgänge bearbeiten | ||
c) | Vorgänge des Mahnwesens bearbeiten | ||
8 | Einkauf und Materialwirtschaft (§ 3 Nr. 8) | ||
8.1 | Bedarf und Einkauf (§ 3 Nr. 8.1) | a) | Bedarfsermittlung durchführen |
b) | Bezugsquellen ermitteln; Angebote einholen und auswerten | ||
c) | Bestellungen durchführen | ||
d) | Wareneingang bearbeiten und Rechnungsprüfung durchführen | ||
e) | Reklamationen bei Lieferungen und Leistungen bearbeiten | ||
8.2 | Disposition und Bestandsführung(§ 3 Nr. 8.2) | a) | Material disponieren und verwalten; Materialentsorgung veranlassen |
b) | Lösungsansätze für logistische Abläufe entwickeln | ||
c) | Bereitstellungsverfahren anwenden | ||
9 | Personalwirtschaft (§ 3 Nr. 9) | ||
9.1 | Personalplanung (§ 3 Nr. 9.1) | a) | betriebliche Ziele und Aufgaben von Personalplanung, Personalbeschaffung und Personaleinsatz beschreiben |
b) | Einflußgrößen auf die Personalplanung berücksichtigen | ||
c) | interne und externe Personalbeschaffung vorbereiten | ||
d) | Personalstatistiken erstellen und auswerten | ||
e) | beim Personalcontrolling mitwirken | ||
f) | bei der Personalbedarfsermittlung mitwirken | ||
g) | Entgeltabrechnung unter Berücksichtigung gesetzlicher und tarifvertraglicher Regelungen vorbereiten | ||
9.2 | Personalverwaltung (§ 3 Nr. 9.2) | a) | Personalunterlagen bearbeiten, bei der Personalaktenführung mitwirken und Bescheinigungen erstellen |
b) | bei Einstellung und Ausscheiden von Arbeitnehmern mitwirken | ||
c) | Personaleinsatzpläne kunden- und situationsorientiert aufstellen | ||
d) | Nachweise für Personaleinsatzplanung und Arbeitszeiterfassung führen | ||
e) | Mitarbeiter in Personalangelegenheiten beraten und betreuen | ||
9.3 | Personalentwicklung (§ 3 Nr. 9.3) | a) | Ziele und Instrumente der Personalführung und -entwicklung im Ausbildungsbetrieb beschreiben und die eigene Beurteilung als wichtiges Instrument einordnen |
b) | an der Organisation und Umsetzung von Personalentwicklungs- und Personalfördermaßnahmen mitwirken |
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