Anlage 2 VerkKfmAusbV 1999

(zu § 4)

(Fundstelle: BGBl. I 1999, 1594 - 1596)

- Zeitliche Gliederung -
1. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.1
Aufgaben, Struktur und Rechtsform
1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
1.4
Umweltschutz
2.
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
3.
Markt für Beförderungsleistungen, Lernziele a) bis d)
zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

5.1
Marketing, Lernziele a), c) und d)
5.2
Entwickeln und Anbieten von Leistungen, Lernziele a) und b)
6.1
Kommunikation, Lernziele a) bis d)
6.2
Verkauf und Beratung
6.3
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a) und c)
zu vermitteln und die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
1.4
Umweltschutz
fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

7.1
Rechnungswesen, Lernziele a) und b)
7.2
Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele a) und c)
7.3
Controlling, Lernziel a)
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.2
Informations- und Kommunikationssysteme
2.3
Datenschutz und Datensicherheit
fortzuführen.

2. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.1
Produktionsplanung und -prozesse
4.2
Transportmittel und Transportketten
4.3
Qualitätsmanagement, Lernziele a) und b)
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
1.4
Umweltschutz
2.1
Arbeitsorganisation, Lernziele c) bis f)
2.2
Informations- und Kommunikationssysteme
3.
Markt für Beförderungsleistungen, Lernziele a) bis d)
fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

3.
Markt für Beförderungsleistungen, Lernziel e)
5.1
Marketing, Lernziel b)
5.2
Entwickeln und Anbieten von Leistungen, Lernziele c) und d)
5.3
Preise und Preiskalkulation
5.4
Verträge und Vereinbarungen, Lernziele b) bis d)
5.5
Bearbeiten von Kundenaufträgen
6.3
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziel b)
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
1.4
Umweltschutz
2.1
Arbeitsorganisation, Lernziele c) bis f)
4.1
Produktionsplanung und -prozesse
4.2
Transportmittel und Transportketten
4.3
Qualitätsmanagement, Lernziele a) und b)
6.1
Kommunikation, Lernziele a) bis d)
fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

7.3
Controlling, Lernziel b)
7.4
Finanzierung, Lernziele b) und c)
8.1
Bedarf und Einkauf, Lernziele a) bis d)
8.2
Disposition und Bestandsführung, Lernziel a)
9.1
Personalplanung, Lernziele f) und g)
9.2
Personalverwaltung, Lernziele a) und b)
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.2
Informations- und Kommunikationssysteme
2.3
Datenschutz und Datensicherheit
6.1
Kommunikation, Lernziele c) und d)
7.3
Controlling, Lernziel a)
fortzuführen.

3. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
9.1
Personalplanung, Lernziele a) bis e)
9.2
Personalverwaltung, Lernziele c) bis e)
9.3
Personalentwicklung
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
2.1
Arbeitsorganisation, Lernziele c) bis f)
2.2
Informations- und Kommunikationssysteme
2.3
Datenschutz und Datensicherheit
6.1
Kommunikation, Lernziele c) und d)
7.3
Controlling, Lernziel a)
fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

7.1
Rechnungswesen, Lernziele c) und d)
7.2
Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele b) und d)
7.3
Controlling, Lernziel c)
7.4
Finanzierung, Lernziel a)
8.1
Bedarf und Einkauf, Lernziel e)
8.2
Disposition und Bestandsführung, Lernziele b) und c)
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
7.1
Rechnungswesen, Lernziele a) und b)
7.2
Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele a) und c)
7.3
Controlling, Lernziele a) und b)
7.4
Finanzierung, Lernziele b) und c)
8.1
Bedarf und Einkauf, Lernziele a) bis d)
8.2
Disposition und Bestandsführung, Lernziel a)
fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

4.3
Qualitätsmanagement, Lernziele c) und d)
5.1
Marketing, Lernziel e)
5.6
Haftung und Schadensregulierung
6.1
Kommunikation, Lernziel e)
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.1
Arbeitsorganisation, Lernziele c) bis f)
2.2
Informations- und Kommunikationssysteme
2.3
Datenschutz und Datensicherheit
6.1
Kommunikation, Lernziele a) bis d)
6.2
Verkauf und Beratung
6.3
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben
fortzuführen sowie die Berufsbildpositionen
4.3
Qualitätsmanagement, Lernziele a) und b)
5.1
Marketing, Lernziele a) bis d)
5.2
Entwickeln und Anbieten von Leistungen
5.3
Preise und Preiskalkulation
5.4
Verträge und Vereinbarungen, Lernziele a), c) und d)
5.5
Bearbeiten von Kundenaufträgen
zu vertiefen.

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