§ 3 VerkStatG
Schifffahrtsstatistik
Die Erhebung nach § 1 Nr. 1 erfasst laufend folgende Erhebungsmerkmale:
- 1.
- für die Schiffe:Art, Flagge und Tragfähigkeit, in der Seeschifffahrt zusätzlich Bruttoraumzahl;
- 2.
- für die Fahrten:Meldehafen, Ankunfts- und Abgangstag, in der Binnenschifffahrt zusätzlich der Fahrtweg;
- 3.
- für die eingeladenen oder ausgeladenen sowie im Durchgangsverkehr beförderten Güter und Ladungseinheiten:
- a)
- Ein- und Ausladehafen,
- b)
- Bruttogewicht nach Güter- und Ladungsart,
- c)
- Zahl und Beladungszustand nach Größe der Container und Art der RoRo-Einheiten und
- d)
- in der Binnenschifffahrt bei Gefahrgütern die UN-Nummer oder Stoffnummer;
- 4.
- für die in der Seeschifffahrt beförderten Personen:Zahl nach Zu- und Ausstiegshafen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.