Anlage 3 VersFachwPrV 2008
(zu § 10)
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2314)
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
- Bewertung und Note der Prüfungsleistungen in den folgenden Handlungsbereichen:
- a)
- Steuerung und Führung im Unternehmen,
- b)
- Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden,
- c)
- Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation
- aa)
- mündlich: Gesprächssimulation, Fachgespräch und Präsentation,
- bb)
- schriftlich,
- d)
- Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte (gewählter Qualifikationsschwerpunkt nach § 3 Absatz 4),
- e)
- gewählter Handlungsbereich, sowohl schriftlich als auch mündlich (gewählter Handlungsbereich nach § 3 Absatz 5),
- 2.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 3.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 4.
- die Gesamtnote in Worten,
- 5.
- Befreiungen nach § 7,
- 6.
- Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 12 Absatz 1.
Fußnote(n):
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
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