VollstrVtrTUNAG

Gesetz zur Ausführung des Vertrages vom 19. Juli 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Rechtsschutz und Rechtshilfe, die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit

Informationen

Ausfertigungsdatum29.01.1969
FundstelleBGBl I 1969, 333 (1970, 307)
VersionZuletzt geändert durch Art. 28 G v. 27.7.2001 I 1887

Alle Normen


  • Erster Abschnitt
    Armenrecht

  • Zweiter Abschnitt
    Zustellungsanträge und Rechtshilfeersuchen

  • Dritter Abschnitt
    Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel

  • Erster Titel
    Vollstreckbarerklärung von tunesischen gerichtlichen Entscheidungen und von anderen tunesischen Schuldtiteln

  • Zweiter Titel
    Aufhebung oder Änderung der Vollstreckbarerklärung

  • Dritter Titel
    Besondere Vorschriften für deutsche gerichtliche Entscheidungen

  • Vierter Abschnitt
    Schlußbestimmungen