VollstrVtrTUNAG
Gesetz zur Ausführung des Vertrages vom 19. Juli 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Rechtsschutz und Rechtshilfe, die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit
Informationen
Ausfertigungsdatum29.01.1969
FundstelleBGBl I 1969, 333 (1970, 307)
VersionZuletzt geändert durch Art. 28 G v. 27.7.2001 I 1887
Alle Normen
- Erster AbschnittArmenrecht
- Zweiter AbschnittZustellungsanträge und Rechtshilfeersuchen
- Dritter AbschnittVollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel
- Erster TitelVollstreckbarerklärung von tunesischen gerichtlichen Entscheidungen und von anderen tunesischen Schuldtiteln
- Zweiter TitelAufhebung oder Änderung der Vollstreckbarerklärung
- Dritter TitelBesondere Vorschriften für deutsche gerichtliche Entscheidungen
- Vierter AbschnittSchlußbestimmungen