Art 24 VReformG
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 treten in Kraft:
- 1.
- mit Wirkung vom 1. Januar 1993 Artikel 20 Abs. 1,
- 3.
- mit Wirkung vom 1. Juli 1997 Artikel 20 Abs. 3,
- 4.
- bis 6.
- 7.
- am 1. Januar 2007 Artikel 4.
(3) Abweichend von Absatz 2 Nr. 5 treten die Regelungen über die Einführung eines Versorgungsabschlags für Beamte, Richter und Berufssoldaten, die wegen Schwerbehinderung auf Antrag oder wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, in Artikel 2 Nr. 4 und 9 sowie Artikel 6 Nr. 7, 8 Buchstabe a, Nr. 15 Buchstabe a, Nr. 36, soweit § 69c Abs. 6 und 7 (Beamtenversorgungsgesetz) eingefügt werden, und Nr. 37 sowie Artikel 7 Nr. 10, 11 Buchstabe f und Nr. 44, soweit § 96 Abs. 6 (Soldatenversorgungsgesetz) eingefügt wird, am 1. Januar 2001 in Kraft, soweit nicht bis zu diesem Zeitpunkt durch ein Gesetz ein anderes geregelt ist.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.