§ 18 VSBG
Mediation
Führt der Streitmittler nach der Verfahrensordnung der Verbraucherschlichtungsstelle eine Mediation durch, so sind die Vorschriften des Mediationsgesetzes mit Ausnahme des § 2 Absatz 1 des Mediationsgesetzes ergänzend anzuwenden.
Fußnote(n):
(+++ § 18: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)
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