Anlage 1 VwFAngAusbV 1999

(zu § 4)

(Fundstelle: BGBl. I 1999, S. 1032 - 1035)

Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
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1Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) 
1.1Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1)a)Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem der öffentlichen Verwaltung beschreiben
b)Rechtsform und Aufbau des Ausbildungsbetriebes erläutern
c)Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen
1.2Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2)a)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
b)Zusammenhänge zwischen der Ausbildungsordnung und dem betrieblichen Ausbildungsplan darstellen
c)Notwendigkeit und Möglichkeiten beruflicher Fortbildung sowie deren Nutzen für die persönliche und berufliche Entwicklung aufzeigen
d)Bedeutung, Zusammensetzung und Aufgabenstellung der Personalvertretung im Ausbildungsbetrieb darstellen
e)Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher oder personalvertretungsrechtlicher Organe erläutern
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.4Umweltschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe (§ 3 Abs. 1 Nr. 2)a)Dienst- und Geschäftsordnungen sowie ergänzende Vorschriften anwenden
b)Schriftgut verfassen und verwalten, Posteingang und -ausgang bearbeiten
c)betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich einsetzen
d)persönliche Arbeitsorganisation rationell und zweckmäßig gestalten
e)Fachliteratur und andere Informationsmittel nutzen
f)Lern- und Arbeitsmethoden aufgabenorientiert einsetzen
g)Daten beschaffen, aufbereiten und auswerten
h)Termine planen, Fristen überwachen und erforderliche Maßnahmen einleiten
3Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)a)Organisation der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben
b)Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen
c)Auswirkungen der im Ausbildungsbetrieb eingesetzten Informations- und Kommunikationssysteme auf Arbeitsabläufe, -bedingungen und -anforderungen aufzeigen
d)Regelungen zur Datensicherheit anwenden, Daten sichern und pflegen
e)Regelungen zum Datenschutz anwenden
4Kommunikation und Kooperation (§ 3 Abs. 1 Nr. 4)a)externe und interne Dienstleistungen auf der Grundlage des Qualitätsmerkmals der Bürger- und Kundenorientierung erbringen
b)Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen anwenden
c)Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und formaler Anforderungen ziel-, adressaten- und situationsgerecht gestalten
d)zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
e)Lösungsmöglichkeiten für Konfliktsituationen aufzeigen
f)Wirkungen des eigenen Handelns auf Betroffene und auf die Öffentlichkeit bewerten
5Verwaltungsbetriebswirtschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) 
5.1Betriebliche Organisation (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1)a)Zusammenhänge zwischen Aufgaben, Aufbauorganisation, Entscheidungsstrukturen und Ablaufplanung des Ausbildungsbetriebes darstellen
b)betriebliche Organisationsvorgaben in Arbeitsabläufen umsetzen
5.2Haushaltswesen(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.2)a)Ziele und Notwendigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsplanung begründen
b)bei der Aufstellung des Haushalts- oder Wirtschaftsplanes mitwirken
c)Haushaltsmittel unter Berücksichtigung von Möglichkeiten des flexiblen Mitteleinsatzes bewirtschaften
d)Haushaltsgrundsätze anwenden
e)Rechnungen prüfen, Kassenanordnungen fertigen
f)Voraussetzungen für Stundung, Niederschlagung und Erlaß von Forderungen prüfen
g)Zahlungsvorgänge bearbeiten
5.3Rechnungswesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.3)a)Zweck und Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung im Ausbildungsbetrieb erläutern
b)Kosten und Leistungen erfassen und berechnen
c)doppelte und kameralistische Buchführung unterscheiden, Buchungsvorgänge bearbeiten
d)betriebstypische Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen
e)Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument am Beispiel des Ausbildungsbetriebes beschreiben
5.4Beschaffung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.4)a)Beschaffungsgrundsätze anwenden
b)Sachgüter beschaffen und bewirtschaften
6Personalwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 6)a)Ausbildungs-, Arbeits- und Dienstverhältnisse hinsichtlich Rechtsgrundlagen, Art, Begründung und Beendigung unterscheiden
b)Vorgänge im Zusammenhang mit der Einstellung und dem Ausscheiden von Beschäftigten bearbeiten
c)Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten
d)Vorgänge im Zusammenhang mit personellen Veränderungen, insbesondere Höhergruppierungen und Umsetzungen bearbeiten
e)Vergütungen berechnen
f)Arbeitnehmerschutzgesetze anwenden
g)Beteiligungsrechte bei der Personalsachbearbeitung berücksichtigen
h)Ziele und Instrumente der Personalentwicklung beschreiben
7Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (§ 3 Abs. 1 Nr. 7)a)Rangordnung von Rechtsquellen beachten
b)Rechtsgrundsätze des Verwaltungshandelns anwenden
c)Grundsätze des Verwaltungsverfahrens anwenden
d)Verwaltungsakte vorbereiten und entwerfen
e)Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten prüfen
f)Widersprüche auf Form und Fristeinhaltung prüfen
g)förmliche Zustellung veranlassen
Abschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung Bundesverwaltung
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
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1.1Fallbezogene Rechtsanwendung (§ 3 Abs. 2 Nr. 1.1)a)Sachverhalte ermitteln, unter Tatbestandsmerkmale subsumieren und Rechtsfolgen feststellen
b)bestimmte und unbestimmte Rechtsbegriffe unterscheiden
c)Ermessensentscheidungen unter Berücksichtigung von Ermessensspielräumen vorbereiten
d)Entscheidungen begründen
1.2Verwaltungshandeln in Arbeitsgebieten des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 2 Nr. 1.2)a)Zuständigkeiten und Leistungen erläutern
b)Arbeitsabläufe einhalten und Verfahrensregelungen anwenden
c)bereichsbezogene Arbeitsaufgaben kostenbewußt planen und ausführen
d)Richtigkeit und Vollständigkeit der Arbeitsergebnisse prüfen
e)Informationen und Daten des Arbeitsgebietes unter Berücksichtigung fachspezifischer Materialien beschaffen, auswerten und verwenden
f)Fachauskünfte erteilen
1.3Personalwirtschaft (§ 3 Abs. 2 Nr. 1.3)a)die Notwendigkeit von Personalbedarfsplanungen erläutern
b)Stellenausschreibungen nach betrieblichen Vorgaben bearbeiten
c)Bewerbungen nach betrieblichen Kriterien auswerten und bearbeiten
d)Vorschriften, Verfahren und Auswirkungen der Planstellen- und Stellenbewirtschaftung erläutern
e)Auswirkungen unterschiedlicher Arbeitsformen und flexibler Arbeitszeiten auf die Personalwirtschaft an Beispielen des Ausbildungsbetriebes aufzeigen
f)bei der Personaleinsatzplanung und deren Umsetzung mitwirken, insbesondere Dienstpläne erstellen
g)Vorgänge im Zusammenhang mit Abordnungen und Versetzungen bearbeiten; Reisekosten berechnen
h)bei der Ermittlung des Fortbildungsbedarfs mitwirken, Bildungsmaßnahmen ausschreiben, Entscheidungen über die Bewerberauswahl vorbereiten und umsetzen

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