§ 10 VwRehaG
Inhalt des Antrags
(1) Der Antrag soll enthalten
- 1.
- Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen,
- 2.
- eine Darstellung des die Aufhebung der Maßnahme rechtfertigenden Sachverhalts,
- 3.
- Angabe von Beweismitteln,
- 4.
- Angaben über Art und Umfang von Folgeansprüchen sowie
- 5.
- eine Erklärung, ob der Antragsteller andere Ausgleichsleistungen bereits erhalten und ob und wo er schon früher einen Antrag gestellt hat.
(2) Der Antrag nach § 1a soll neben den notwendigen Angaben zu den persönlichen Verhältnissen die in Absatz 1 Nummer 2, 3 und 5 vorgeschriebenen Angaben enthalten.
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