§ 11 WasserstoffNEV
Kalkulatorische Steuern
Im Rahmen der Ermittlung der Wasserstoffnetzkosten kann die dem Wasserstoffnetzbereich sachgerecht zuzuordnende Gewerbesteuer als kalkulatorische Kostenposition in Ansatz gebracht werden.
Fußnote(n):
(+++ § 11: Zur Anwendung vgl. § 2 Abs. 3 Satz 6 +++)
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.