§ 18 WFAusbV
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1747) außer Kraft.
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