§ 1 WGÜbfG
Aufhebung des Rechts der Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen
Es werden aufgehoben:
1.
2.
- 3.
- die Verordnung zur Durchführung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes im Saarland vom 17. Februar 1970 (Amtsblatt des Saarlandes S. 126).
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