§ 35 WoGG
Erhebungs- und Hilfsmerkmale
(1) Erhebungsmerkmale sind
- 1.
- die Art des Wohngeldantrages und der Entscheidung;
- 2.
- der Betrag des im Erhebungszeitraum gezahlten Wohngeldes;
- 3.
- der Beginn und das Ende des Bewilligungszeitraums nach Monat und Jahr; die Art und die Höhe des monatlichen Wohngeldes;
- 4.
- die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, ihre jeweilige Beteiligung am Erwerbsleben und Stellung im Beruf sowie jeweils die Anzahl derjenigen zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die
- a)
- noch nicht 18 Jahre alt sind oder
- b)
- mindestens 18 Jahre, aber noch nicht 25 Jahre alt sind;
- 5.
- das jeweilige Geschlecht der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder;
- 6.
- der bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigte Höchstbetrag für Miete und Belastung (§ 12 Abs. 1), im Fall des § 11 Abs. 3 der Anteil des Höchstbetrages, der dem Anteil der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder an der Gesamtzahl der Haushaltsmitglieder entspricht;
- 7.
- die Wohnverhältnisse der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder nach Größe der Wohnung, nach Höhe der monatlichen Miete oder Belastung, im Fall des § 10 Abs. 2 Satz 2 die Belastung aus Zinsen und Tilgung, nach öffentlicher Förderung der Wohnung oder Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder entsprechenden Gesetzen der Länder, der Grund der Wohngeldberechtigung (§ 3 Abs. 1 bis 3) sowie die Gemeinde und deren Mietenstufe (§ 12); ist mindestens ein Haushaltsmitglied vom Wohngeld ausgeschlossen, sind die Größe der Wohnung und die Höhe der monatlichen Miete oder Belastung kopfteilig zu erheben;
- 8.
- a)
- b)
- 9.
- das Datum der Berechnung des Wohngeldes und die angewandte Gesetzesfassung.
(2) Hilfsmerkmale sind:
- 1.
- Name und Anschrift der auskunftspflichtigen Wohngeldbehörde;
- 2.
- Wohngeldnummern; diese dürfen keine Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse der wohngeldberechtigten Personen sowie der in § 23 Absatz 1 bis 3 bezeichneten Personen enthalten oder einen Rückschluss auf diese Verhältnisse zulassen.
(3) (weggefallen)
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