§ 4 WoGG
Berechnungsgrößen des Wohngeldes
Das Wohngeld richtet sich nach
- 1.
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),
- 2.
- der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und
- 3.
- dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)
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