Anlage 3 WPG

(zu § 32)

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 394, S. 26 - 27)

I. Zweck von Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplänen

Auf Grundlage eines Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplans zeigt der Betreiber eines Wärmenetzes transparent und nachvollziehbar auf, dass die Entwicklung seines bestehenden oder der Bau des neuen Wärmenetzes im Einklang mit den Zielen und Vorgaben dieses Gesetzes steht und dass das Wärmenetz insbesondere den Anforderungen des Teils 3 genügt. Darüber hinaus stellt der Betreiber eines Wärmenetzes unter Berücksichtigung eines bestehenden oder in Planung befindlichen Wärmeplans und unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen sowie seiner unternehmerischen Belange den gegebenenfalls geplanten Wärmenetzausbau dar.

II. Darstellung des Ist-Zustands des bestehenden Wärmenetzes oder des neuen Wärmenetzes einschließlich der Umgebung

Der Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan enthält eine Darstellung des Ist-Zustands des bestehenden Wärmenetzes einschließlich seiner räumlichen Umgebung. Ein Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan, der für ein neues Wärmenetz erstellt wird, enthält eine Darstellung des geplanten neuen Wärmenetzes einschließlich seiner räumlichen Umgebung.

Hierzu enthält der Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan mindestens die folgenden Angaben und Informationen:

1.
eine genaue Definition und Abgrenzung des im Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan untersuchten Wärmenetzes einschließlich Angaben zu verbundenen Wärmenetzen, in die Wärme geliefert oder aus denen Wärme bezogen wird, sowie Angaben und Informationen zur Wärmenetzlänge,
2.
eine räumlich aufgelöste Darstellung des Wärmeabsatzes der vergangenen drei Jahre für das mit dem Wärmenetz versorgte oder zu versorgende Gebiet,
3.
eine Beschreibung der Betriebsweise des Wärmenetzes, die mindestens Folgendes enthält:
a)
Informationen zu den eingesetzten Anlagen und Energieträgern sowie zu den jeweiligen Anteilen an der Energiebereitstellung,
b)
Informationen zu den Temperaturfahrkurven,
c)
eine hydraulische Betriebsbeschreibung sowie
d)
eine Auslastungsanalyse,
4.
eine Energie- und Treibhausgasbilanz auf Basis der aktuellen Verbrauchsdaten und der Energieträgerverteilungen der letzten drei Jahre nach den anerkannten Regeln der Technik.

III. Darstellung der Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme

Der Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan stellt die Potenziale für die verstärkte Nutzung von erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme und die Bereitstellung der hieraus gewonnenen Wärme über das bestehende oder das neue Wärmenetz dar.

Hierzu enthält der Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan mindestens die folgenden Angaben und Informationen:

1.
eine räumlich aufgelöste Darstellung der Potenziale zur Erzeugung und Bereitstellung von Wärme aus erneuerbarer Energie,
2.
eine räumlich aufgelöste Darstellung der Potenziale zur Nutzung von unvermeidbarer Abwärme,
3.
eine räumlich aufgelöste Darstellung der Potenziale der Nutzung von Wärme aus thermischen Abfallbehandlungsanlagen, die unter Einhaltung der Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung aus der energetischen Verwertung von Abfall gewonnen werden kann; die Potenziale einer verstärkten Wärmeauskopplung sollen auf Grundlage der bestehenden Abfallwirtschaftskonzepte dargestellt werden,
4.
eine räumlich aufgelöste Darstellung der Potenziale der Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung mit Angabe der für den Betrieb vorgesehenen Brennstoffe im zeitlichen Verlauf unter Berücksichtigung der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045,
5.
eine räumlich aufgelöste Darstellung der Potenziale der Integration von Kurzfristspeichern und saisonalen Wärmespeichern zur Entkopplung von Wärmebedarf und Wärmeerzeugung.

IV. Zukünftige Entwicklungspfade des Netzes bis zum Dekarbonisierungsziel

Der Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan zeigt auf, welche Maßnahmen für die Erreichung des Ziels, bis spätestens zum Jahr 2045 eine Wärmeversorgung über den ausschließlichen Einsatz von erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu gewährleisten, erforderlich sind und wie diese Maßnahmen im Hinblick auf das bestehende oder das neue Wärmenetz umgesetzt werden sollen.

Hierzu enthält der Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan mindestens die folgenden Angaben und Informationen:

1.
langfristige Bedarfsszenarien für Wärme unter Berücksichtigung der für die Entwicklung der Wärmenachfrage bis 2045 relevanten Aspekte,
2.
eine detaillierte Darstellung der geplanten Entwicklung des Wärmeerzeuger-Portfolios unter Berücksichtigung der Nutzung der räumlich aufgelösten Potenziale für Wärme aus erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme und der für die Klimaneutralität 2045 relevanten Aspekte; in Netzen mit einer Länge von mehr als 50 Kilometern ist der Zielanteil Biomasse an der jährlich erzeugten Wärmemenge im Netz auf 15 Prozent begrenzt,
3.
der Anteil erneuerbarer Energie und unvermeidbarer Abwärme an der jährlichen Nettowärmeerzeugung im Netz sowie die damit verbundenen Treibhausgasemissionen für die Zeitpunkte 2030, 2035, 2040 und 2045,
4.
eine Darstellung des geplanten Ausstiegs aus der Nutzung von mit fossilen Energieträgern betriebenen Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Anlagen); dabei ist davon auszugehen, dass KWK-Anlagen zunehmend stromgeführt betrieben und langfristig im Stromsektor zur Deckung der residualen Spitzenlast eingesetzt werden; die Rolle der langfristig mit Wasserstoff oder synthetischen Brennstoffen betriebenen KWK-Anlagen im Wärmenetz muss mit diesem Zielbild kompatibel sein; mit Wasserstoff oder synthetischen Brennstoffen betriebene Heizkessel oder Heizkraftwerke sind, falls sie Teil der Planungen sind, nur für die Spitzenlastdeckung, Residuallastabdeckung und Besicherung vorzusehen. Falls im Transformationsplan von den in dieser Nummer beschriebenen Annahmen abgewichen wird, ist eine detaillierte Begründung erforderlich,
5.
eine Darstellung geplanter Verbindungen zu anderen Wärmenetzen, in die Wärme geliefert oder aus denen Wärme bezogen werden soll,
6.
eine Darstellung der geplanten Temperaturabsenkung; dabei sind Maßnahmen zur Temperaturabsenkung, die nur in Kooperation mit den Wärmekunden oder durch den Wärmekunden möglich sind, gesondert darzustellen,
7.
eine Darstellung des geplanten Einsatzes netzinterner Messtechnik.

V. Geplanter Ausbau des Wärmenetzes

Der Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan zeigt für ein bestehendes Wärmenetz, das ausgebaut werden soll, auf, welche Maßnahmen für dessen Ausbau und den Anschluss weiterer Kunden an das Wärmenetz erforderlich sind und wie sie umgesetzt werden sollen.

Hierzu enthält der Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan mindestens die folgenden Angaben und Informationen:

1.
eine räumliche und zeitliche Darstellung geplanter Erweiterungen des Wärmenetzes, differenziert nach Wärmenetzverdichtung oder Wärmenetzausbau einschließlich der geplanten Trassenverläufe,
2.
eine Darstellung der erwarteten Wärmeabnahme durch neu angeschlossene Abnehmer,
3.
Angaben zum Stand der Abstimmungen mit der betroffenen Kommune sowie
4.
eine Darstellung von zwei- bis dreijährigen Meilensteinen für die Erschließung des Gebiets mit einem Wärmenetz.

VI. Erforderliche Maßnahmen im Netz

Der Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan beschreibt detailliert die Maßnahmen, die für die Umsetzung der geplanten Dekarbonisierung und den geplanten Wärmenetzausbau oder den geplanten Wärmenetzneubau erforderlich sind.

Hierzu enthält der Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan mindestens die folgenden Angaben und Informationen:

1.
eine anlagenbezogene technische Beschreibung der geplanten Netzaus- oder -umbaumaßnahmen einschließlich einer detaillierten Beschreibung der für die nächsten vier Jahre geplanten Maßnahmen,
2.
eine Darstellung der voraussichtlich notwendigen Investitionen zur Umsetzung der Maßnahmen sowie der erforderlichen Maßnahmen der Betriebsführung,
3.
eine Berechnung der eingesparten Energie und der eingesparten Treibhausgas-Emissionen, aufgeteilt nach Strom-, Wärme-, Brennstoff- und Hilfsenergieeinsparung unter Angabe der gewählten Berechnungsmethodik; die Berechnung muss nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen,
4.
eine Darstellung der prognostizierten Entwicklung der Wärmegestehungskosten nach Durchführung der Maßnahmen sowie eine Darstellung der Auswirkungen auf die Entwicklung der Endkundenpreise.

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