WpHGMaAnzV
WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung
Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsmitarbeiter, in der Finanzportfolioverwaltung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance- Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 87 des Wertpapierhandelsgesetzes
Informationen
Ausfertigungsdatum21.01.2011
FundstelleBGBl I 2011, 3116
VersionZuletzt geändert durch Art. 1 V v. 24.11.2017 I 3810
Alle Normen
- Abschnitt 1Sachkunde
- Abschnitt 2Anzeigen
- Abschnitt 3Datenbank
- Abschnitt 4Schlussvorschriften