Anlage 1 WpI-AnzV

(zu den §§ 4 und 10)

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 349, S. 13 - 15)

(Anzeige nach § 64 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder Nummer 3, § 65 Absatz 1 Nummer 1,
§ 67 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2, 4 oder Nummer 5 des Wertpapierinstitutsgesetzes)

Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
Ident-Nummer
Geschäftsleiter/in
Ident-Nummer
des Wertpapierinstituts
Wird von der Behörde ausgefüllt

1. Angaben zum/zur□ Wertpapierinstitut
□ Investmentholdinggesellschaft
Firma
(laut Registereintragung)
Sitz mit PLZ
BAK-Nummer
Ident-Nummer
(falls bekannt)

2. Angaben zur Person□ Herr       □ Frau
Familienname
Geburtsname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Geburtsort, Geburtsstaat
Staatsangehörigkeit
Anschrift des Hauptwohnsitzes
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Staat
Persönliche nationale Identifikationsnummer
Kontaktdaten
Telefon
E-Mail
Gesellschaftsrechtliche Funktion

3. Änderungen bei den Mitgliedern des Leitungsorgans des Wertpapierinstituts
(Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1945 und § 64 Absatz 1 Nummer 3 WpIG)
Bitte beachten Sie, dass die Anzeigen über die Absicht der Bestellung sowie das Ausscheiden eines Geschäftsleiters oder Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans mithilfe des Formblatts in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1945 einzureichen sind.
Art der Anzeige
Datum der Wirksamkeit

4. Änderung der Ermächtigung einer Person, die nicht Geschäftsleiter ist, zur Einzelvertretung des
Wertpapierinstituts in dessen gesamten Geschäftsbereich

(§ 64 Absatz 1 Nummer 1 und 2 WpIG)
Art der Anzeige
Datum der Wirksamkeit
Ggf. Grund für Änderung/Aufgabe
der Absicht/Entzug

5. Änderung der Besetzung einer Schlüsselfunktion
(§ 65 Absatz 1 Nummer 1 WpIG)
Art der Anzeige
Datum der Wirksamkeit
Grund für Entzug der Besetzung

6. Änderungen bei den Mitgliedern des Leitungsorgans einer Investmentholdinggesellschaft
(§ 67 Absatz 2 WpIG)
Art der Anzeige
Datum der Wirksamkeit
Grund für das Ausscheiden

7. Änderungen bei der Ersatzperson im Verhinderungsfall
(Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c und d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1943)
Art der Anzeige
Datum der Wirksamkeit

8. Bemerkungen

9. Kontakt für Rückfragen
Name
Telefon-Nummer
E-Mail

10. Unterschrift

Ort/Datumeigenhändige Unterschrift

Oder der Person, die die Geschäfte der Investmentholdinggesellschaft oder der gemischten Finanzholdinggesellschaft tatsächlich leitet.Oder der Investmentholdinggesellschaft.Beispielsweise Vorstandsmitglied, Geschäftsführer, persönlich haftender Gesellschafter, Verhinderungsvertreter, Prokurist.Bitte Auswahl treffen aus folgenden Möglichkeiten: Vollzug der Bestellung eines Geschäftsleiters oder Vollzug der Bestellung eines Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans.Bitte Auswahl treffen aus folgenden Möglichkeiten: Absicht der Ermächtigung, Aufgabe oder Änderung der Absicht, Vollzug der Absicht oder Entzug der Befugnis zur Einzelvertretung (§ 64 Absatz 1 Nummer 2 WpIG).Bitte Auswahl treffen aus folgenden Möglichkeiten: Absicht der Besetzung, Vollzug der Absicht oder Entzug der Besetzung.Bitte Auswahl treffen aus folgenden Möglichkeiten: Absicht der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Investmentholdinggesellschaft tatsächlich führen soll (§ 67 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WpIG), Vollzug der Absicht (§ 67 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WpIG), Ausscheiden einer Person, die die Geschäfte der Investmentholdinggesellschaft tatsächlich geführt hat (§ 67 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 WpIG), Bestellung eines Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans (§ 67 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 WpIG) oder Ausscheiden eines Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans (§ 67 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 WpIG).Bitte Auswahl treffen aus folgenden Möglichkeiten: Ermächtigung einer Ersatzperson oder Wegfall der Ersatzperson.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.