WpI-AnzV
Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung
Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz 1
Informationen
Ausfertigungsdatum07.01.2023
FundstelleBGBl I 2023, Nr. 349
Alle Normen
- Abschnitt 1Einreichungsverfahren, Rechtsträgerkennung, Kreditanzeige
- Abschnitt 2Anzeige von Personen
- Abschnitt 3Tätigkeit im Drittstaat und Auslagerungen
- Abschnitt 4Beteiligungsanzeigen, Vereinigungsanzeige
- Abschnitt 5Erlaubnisverfahren
- Abschnitt 6Finanzinformationen und Meldungen nach der Verordnung (EU) 2019/2033