Anlage 3 WpI-AnzV

(zu § 11 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 349, S. 18 - 19)

(Anzeigen nach § 67 Absatz 1 Nummer 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes)

Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
Ident-Nummer
Geschäftsleiter/in
Ident-Nummer
des Wertpapierinstituts
Wird von der Behörde ausgefüllt

1. Angaben zur Person□ Herr      □ Frau
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Geburtsort, Geburtsstaat
Anschrift des Hauptwohnsitzes
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Staat
Servicenummer
Persönliche nationale Identifikationsnummer

2. Angaben zur Tätigkeit als:
Firma
(laut Registereintragung)
Sitz mit PLZ
BAK-Nummer
Ident-Nummer
(falls bekannt)

3. Anlass der Anzeige□ Übernahme□ Veränderung in der Höhe einer unmittelbaren Beteiligung□ Aufgabe
Datum der Wirksamkeit

4. Beteiligungsunternehmen
Firma und Rechtsform
(laut Registereintragung)
Sitz mit PLZ
Sitzstaat
Register-Nummer/AmtsgerichtLEIWirtschaftszweigServicenummer3Ident-Nummer
(falls bekannt)
Verhältnis zum Wertpapierinstitut nach § 4 WpIG i. V. m. § 15 KWG (nur für Große Wertpapierinstitute)

5. Angaben zu den Beteiligungsquoten
(wird durch die Bundesbank
ausgefüllt)

Ident-Nummer des
Beteiligungsunternehmens
KapitalanteilKapital des
Unternehmens
Tsd. Euro
Stimmrechtsanteil
in Prozent
In ProzentTsd. Euro

6. Besondere Bemerkungen

7. Kontakt für Rückfragen
Name
Telefon-Nummer
E-Mail

8. Unterschrift

Ort/Datumeigenhändige Unterschrift

Oder der Person, die die Geschäfte der Investmentholdinggesellschaft oder der gemischten Finanzholdinggesellschaft tatsächlich leitet.Oder der Investmentholdinggesellschaft/der gemischten Finanzholdinggesellschaft.Servicefeld für die elektronische Einreichung.Bitte Auswahl treffen aus folgenden Möglichkeiten: Geschäftsleiter des Wertpapierinstituts, Geschäftsleiter der Investmentholdinggesellschaft oder Geschäftsleiter der gemischten Finanzholdinggesellschaft.Bitte Auswahl treffen aus folgenden Möglichkeiten: Kreditinstitut (§ 2 Absatz 15 WpIG), Finanzinstitut (§ 2 Absatz 36 WpIG), Finanzholdinggesellschaft (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 20 CRR), gemischte Holdinggesellschaft (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 22 CRR), gemischte Finanzholdinggesellschaft (§ 2 Absatz 28 WpIG), Versicherungs-Holdinggesellschaft (§ 7 Nummer 31 VAG), Wertpapierinstitut (§ 2 Absatz 1 WpIG), Anbieter von Nebendienstleistungen (§ 2 Absatz 9 WpIG), Erstversicherungsunternehmen (§ 7 Nummer 33 Variante 1 VAG), Zahlungsinstitut (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ZAG), E-Geld-Institut (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZAG), Kapitalverwaltungsgesellschaft (§ 17 KAGB), Rückversicherungsunternehmen (§ 7 Nummer 33 Variante 2 VAG), Investmentholdinggesellschaft (§ 2 Absatz 27 WpIG), Finanzholding (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 16 IFR), vertraglich gebundener Vermittler (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 52 IFR), sonstiges Unternehmen. Mehrfachauswahl ist nicht zulässig. Treffen gleichzeitig mehrere Varianten zu, ist die speziellere auszuwählen. Ist eine speziellere Auswahl nicht festlegbar, ist diejenige Variante auszuwählen, die dem größten Anteil am Geschäft des Unternehmens entspricht.Nur bei inländischen Unternehmen anzugeben.Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind ebenfalls zu berücksichtigen.Dreistellige Schlüsselnummer entsprechend „Kundensystematik für die Bankenstatistik“.Hier gilt nur die direkte Beteiligung.Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.Namensaktien, Vinkulierte Namensaktien, ohne Nennkapital, Komplementär, Kommanditist, Anteil nicht voll einbezahlt, Kapitalveränderung, Fusion, Kapital reduziert um eigene Anteile, Stammdatenänderung, abweichende Stimmrechtsanteile, Beteiligung resultiert ganz oder teilweise aus einem stillen Beteiligungsverhältnis.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.