Anlage 9 WpI-AnzV

(zu § 19)

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 349, S. 33 - 35)

Stand:_____________________
Institutsnummer:__________________Prüfziffer:_________________Firma:____________________________________Ort:_____________________
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.

Gewinn- und Verlustrechnungnoch Gewinn- und Verlustrechnung
010Zinserträge010____________140Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführung zu Rückstellungen im Kreditgeschäft

140


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darunter: 011aus Kredit- und Geldmarktgeschäften011____________
darunter: 012aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen
012

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150Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft

150


____________
020Zinsaufwendungen020____________
160Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere

160


____________
030Laufende Erträge
031aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
031

____________
170Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren

170


____________
032aus Beteiligungen032____________
033aus Anteilen an verbundenen Unternehmen033____________180Aufwendungen aus Verlustübernahme180____________
(031 + 032 + 033)030____________181Übrige Ergebnisbeiträge181____________
040Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen
040

____________
200Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit3 (010 - 020 + 030 + 040 + 050 - 060 + 070 - 080 + 090 - 110 - 120 - 130 - 140 + 150 - 160 + 170 - 180 + 181)

200


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050Provisionserträge050____________
060Provisionsaufwendungen060____________210Außerordentliches Ergebnis3
070Ertrag des Handelsbestands070____________211Außerordentliche Erträge211____________
darunter: 071Wertpapiere2071____________212Außerordentliche Aufwendungen212____________
darunter: 072Futures2072____________(211 - 212)210____________
darunter: 073Optionen2073____________220Steuern vom Einkommen und vom Ertrag220____________
darunter: 074Devisen2074____________230Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 130 ausgewiesen
230

____________
darunter: 075Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften2075____________240Erträge aus Verlustübernahme240____________
080Aufwand des Handelsbestands080____________250Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne

250


____________
darunter: 081Wertpapiere081____________260Periodengewinn/Periodenverlust3  (200 + 210 - 220 - 230 + 240 - 250)
260

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darunter: 082Futures2082____________
darunter: 083Optionen2083____________
darunter: 084Devisen2084____________
darunter: 085Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften2085____________
090Sonstige betriebliche Erträge090____________
110Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
111Personalaufwand111____________
darunter: 112Löhne und Gehälter112____________
darunter: 113Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung

113


____________
114andere Verwaltungsaufwendungen114____________
(111 + 114)110____________
Größere Veränderungen einzelner Positionen bitte gesondert erläutern.
120Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
120

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130Sonstige betriebliche Aufwendungen130____________

Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4). Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Positionen (Fremdwährungspositionen):
Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweiligen von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Positionen, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird, ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes.Nur untergliedert anzugeben von Wertpapierinstituten, die Wertpapierdienstleistungen im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 10 bzw. § 17 Absatz 1 Nummer 1 WpIG erbringen.Vorzeichen angeben.In diesem Posten sind den übrigen Posten nicht zuordenbare Ergebnisbestandteile zu berücksichtigen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.