§ 10 WpIG
Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Systems der Finanzaufsicht
Im Rahmen des Europäischen Systems der Finanzaufsicht arbeiten die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank bei der Aufsicht über Wertpapierinstitute, Investmentholdinggesellschaften oder gemischte Finanzholdinggesellschaften im Rahmen dieses Gesetzes und der Verordnung (EU) 2019/2033 mit anderen zuständigen Behörden und sonstigen zuständigen Stellen zusammen und tauschen Informationen aus. Sonstige zuständige Stellen sind
- 1.
- die Europäische Bankenaufsichtsbehörde,
- 2.
- die Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde,
- 3.
- der Europäische Ausschuss für Systemrisiken und
- 4.
- die Europäische Kommission.
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