§ 40 WpIPrüfbV

Datenübersicht

Die auf das jeweilige Wertpapierinstitut anwendbaren Formblätter in den Anlagen 1 bis 4 sind vollständig auszufüllen und dem Prüfungsbericht beizufügen. Die Formblätter in der Anlage 1 sind um die entsprechenden Vorjahresdaten zu ergänzen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.