Anlage 2 WuSolvV

(zu § 5 Absatz 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4262 - 4263)


Betrag/Kennziffer
01
1. Ermittlung des haftenden Eigenkapitals
Geschäftsguthaben0010
Rücklagen0020
nachrichtlich:
darunter Rücklagen nach § 51a Absatz 7 Satz 2 KWG
0030
(-) Geschäftsguthaben und andere Ansprüche der ausscheidenden Mitglieder, die zu Auszahlungen führen (§ 51a Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 KWG)0040
Bilanzgewinn (§ 51a Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 KWG)0050
(-) Bilanzverlust (§ 51a Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 KWG)0060
(-) immaterielle Vermögensgegenstände (§ 51a Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 KWG)0070
(-) Korrekturposten (§ 51a Absatz 9 KWG)0080
(-) Abzugsbetrag betreffend Verbriefungspositionen nach § 51a Absatz 6 Satz 2 Nummer 4 KWG0090
Gewinne aus Zwischenabschluss nach § 51a Absatz 8 Satz 1 KWG0100
(-) Verluste aus Zwischenabschluss nach § 51a Absatz 8 Satz 2 KWG0110
Anrechenbares Eigenkapital0120
nachrichtlich:
darunter Eigenkapital nach § 51a Absatz 5 KWG
0130
2. Anrechnungspflichtige Positionen
Summe aus dem Gesamtanrechnungsbetrag für Adressrisiken und dem Gesamtanrechnungsbetrag für Abwicklungsrisiken (§§ 13 bis 15)0140
nachrichtlich:
darunter Anrechnungsbeträge betreffend
Forderungsklasse Zentralregierungen0150
Forderungsklasse Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften0160
Forderungsklasse sonstige öffentliche Stellen0170
Forderungsklasse multilaterale Entwicklungsbanken0180
Forderungsklasse internationale Organisationen0190
Forderungsklasse Institute0200
Forderungsklasse von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen0210
Forderungsklasse Unternehmen0220
Forderungsklasse Mengengeschäft0230
Forderungsklasse Investmentanteile0240
Forderungsklasse Beteiligungen0250
Forderungsklasse Verbriefungen0260
Forderungsklasse sonstige Positionen0270
Forderungsklasse überfällige Positionen0280
Gesamtanrechnungsbetrag für Abwicklungsrisiken nach § 150290
Anrechnungsbetrag für operationelle Risiken (§ 59 bis § 61)0300
Summe der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen einschließlich Optionsgeschäfte0310
nachrichtlich:
darunter Anrechnungsbeträge betreffend
Währungsgesamtposition0320
Rohwarenposition0330
Andere Marktrisikopositionen (§ 67 Absatz 4)0340
Anrechnungsbeträge insgesamt
(Summe aus den Zeilen 0140, 0300 und 0310)
0350
Eigenkapitalanforderungen nach § 51a Absatz 2 KWG0360
nachrichtlich: Fremdwährungsrisikopositionen nach § 3 Absatz 6 Satz 1 in Verbindung mit Satz 40370
3. Nachweis der Erfüllung der Anforderung nach § 2 Absatz 2 sowie der Ermittlung der Gesamtkennziffer nach § 2 Absatz 4
Anrechenbares Eigenkapital0380
Summe aus dem Gesamtanrechnungsbetrag für Adressrisiken, dem Anrechnungsbetrag für operationelle Risiken und der Summe der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen einschließlich der Optionsgeschäfte0390
Nachweis der Anforderung nach § 2 Absatz 2
Anrechenbares Eigenkapital nach Abzug der Summe aus dem Gesamtanrechnungsbetrag für Adressrisiken, dem Anrechnungsbetrag für operationelle Risiken und der Summe der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen einschließlich der Optionsgeschäfte
0400
Gesamtkennziffer gemäß § 2 Absatz 4 (0380/(0390*12,5))0410

______________

Sofern Eigenkapitalanforderungen nach § 51a Absatz 2 KWG angeordnet wurden, ermittelt sich
a)
der Nachweis der Anforderung nach § 2 Absatz 2 in Zeile 0400 als die Differenz zwischen dem anrechenbaren Eigenkapital und den in Zeile 0360 ausgewiesenen Eigenkapitalanforderungen und
b)
die in Zeile 0410 auszuweisende Gesamtkennziffer wie folgt: (0380/(0360*12,5)).

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