Anlage 5 ZAGMonAwV
(zu § 5 Absatz 1 Satz 2)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2466 - 2467)
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.Vorzeichen angeben.
Stand Ende | |||
Institutsnummer | Prüfziffer | Name | Ort |
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro) | |
Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung |
Zinserträge | |||||
0110 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | ||||
0111 | aus Kredit- und Geldmarktgeschäften | 0111 | |||
0112 | aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch- forderungen | 0112 | |||
Summe: (0111 + 0112) | 0110 | ||||
Zinsaufwendungen | |||||
0210 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 0210 | |||
Laufende Erträge | |||||
0310 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | ||||
0311 | aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | 0311 | |||
0312 | aus Beteiligungen | 0312 | |||
0313 | aus Anteilen an verbundenen Unternehmen | 0313 | |||
Summe: (0311 + 0312 + 0313) | 0310 | ||||
Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinn- abführungsverträgen | |||||
0410 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 0410 | |||
Provisionserträge | |||||
0510 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 0510 | |||
Provisionsaufwendungen | |||||
0610 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 0610 | |||
Sonstige betriebliche Erträge | |||||
0710 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 0710 | |||
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | |||||
0810 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | ||||
0811 | Personalaufwand | 0811 | |||
darunter: | |||||
0812 | Löhne und Gehälter | 0812 | |||
0813 | Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung | 0813 | |||
darunter: | |||||
0814 | für Altersvorsorgung | 0814 | |||
0815 | andere Verwaltungsaufwendungen | 0815 | |||
Summe: (0811 + 0815) | 0810 | ||||
aus sonstigen Tätigkeiten | |||||
Personalaufwand | |||||
darunter: | |||||
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung | |||||
darunter: | |||||
0824 | für Altersvorsorgung | 0824 | |||
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | |||||
0910 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 0910 | |||
Kontrollsumme: (0110 + 0210 + 0310 + 0410 + 0510 + 0610 + 0710 + 0810 + 0824 + 0910) | 9010 |
noch Gewinn- und Verlustrechung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | |||||
1010 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 1010 | |||
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | |||||
1110 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 1110 | |||
Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft | |||||
1210 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 1210 | |||
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere | |||||
1310 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 1310 | |||
Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren | |||||
1410 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 1410 | |||
Aufwendungen aus Verlustübernahme | |||||
1510 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 1510 | |||
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | |||||
1610 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 1610 | |||
1620 | aus sonstigen Tätigkeiten | 1620 | |||
Außerordentliches Ergebnis | |||||
1710 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | ||||
1711 | Außerordentliche Erträge | 1711 | |||
1712 | Außerordentliche Aufwendungen | 1712 | |||
Summe: (1711 + 1712) | 1710 | ||||
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | |||||
1810 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 1810 | |||
Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1010 ausgewiesen | |||||
1910 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 1910 | |||
Erträge aus Verlustübernahme | |||||
2010 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 2010 | |||
Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne | |||||
2110 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 2110 | |||
Periodengewinn/Periodenverlust | |||||
2210 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 2210 | |||
Kontrollsumme: (9010 + 1010 + 1110 + 1210 + 1310 + 1410 + 1510 + 1610 + 1620 + 1710 + 1810 + 1910 + 2010 + 2110 + 2210) | 9020 | ||||
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.Vorzeichen angeben.
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