Anlage 4 ZAGMonAwV
(zu § 5 Absatz 1 Satz 2)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2464 - 2465)
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
Stand Ende | |||
Institutsnummer | Prüfziffer | Name | Ort |
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro) | |
Aktiva |
Barreserve | |||||
0110 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 0110 | |||
Forderungen an Kreditinstitute | |||||
0210 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 0210 | |||
darunter: | |||||
0211 | auf Treuhandkonten | 0211 | |||
aus sonstigen Tätigkeiten | |||||
0221 | täglich fällig | 0221 | |||
0222 | andere Forderungen | 0222 | |||
Forderungen an Kunden | |||||
0310 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 0310 | |||
darunter: | |||||
0311 | aus Provisionen | 0311 | |||
0312 | aus Krediten | 0312 | |||
darunter: | |||||
0313 | aus Kreditkarten- geschäften | 0313 | |||
Forderungen an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG | |||||
0410 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 0410 | |||
0420 | aus sonstigen Tätigkeiten | 0420 | |||
Summe: (0410 + 0420) | 0400 | ||||
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | |||||
Geldmarktpapiere | |||||
0511 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 0511 | |||
Anleihen und Schuld- verschreibungen | |||||
0521 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 0521 | |||
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | |||||
0610 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 0610 | |||
Beteiligungen | |||||
0710 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 0710 | |||
darunter: | |||||
0711 | an Kreditinstituten | 0711 | |||
0712 | an Finanzdienst- leistungsinstituten | 0712 | |||
0713 | an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG | 0713 | |||
aus sonstigen Tätigkeiten | |||||
darunter: | |||||
0723 | an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG | 0723 | |||
Anteile an verbundenen Unternehmen | |||||
0810 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 0810 | |||
darunter: | |||||
0811 | an Kreditinstituten | 0811 | |||
0812 | an Finanzdienst- leistungsinstituten | 0812 | |||
0813 | an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG | 0813 | |||
aus sonstigen Tätigkeiten | |||||
darunter: | |||||
0823 | an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG | 0823 | |||
Immaterielle Anlagewerte | |||||
0910 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 0910 | |||
Sachanlagen | |||||
1010 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 1010 | |||
Sonstige Vermögensgegenstände | |||||
1210 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 1210 | |||
Rechnungsabgrenzungsposten | |||||
1310 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 1310 | |||
Aktive latente Steuern | 1400 | ||||
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 1600 |
Passiva |
Verbindlichkeiten gegenüber Kredit- instituten | |||||
1810 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 1810 | |||
davon: | |||||
1811 | täglich fällig | 1811 | |||
1812 | mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 1812 | |||
aus sonstigen Tätigkeiten | |||||
davon: | |||||
1821 | täglich fällig | 1821 | |||
1822 | mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 1822 | |||
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | |||||
1910 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 1910 | |||
davon: | |||||
1911 | Verbindlichkeiten zur Ausführung von Zahlungsvorgängen | 1911 | |||
darunter: | |||||
1912 | auf Zahlungskonten | 1912 | |||
darunter: | |||||
1913 | aus der Ausgabe von E-Geld | 1913 | |||
Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungsinstituten | |||||
2010 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 2010 | |||
2020 | aus sonstigen Tätigkeiten | 2020 | |||
Summe: (2010 + 2020) | 2000 | ||||
Sonstige Verbindlichkeiten | |||||
2110 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 2110 | |||
Rechnungsabgrenzungsposten | |||||
2210 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 2210 | |||
Rückstellungen | |||||
2310 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 2310 | |||
Passive latente Steuern | 2400 | ||||
Nachrangige Verbindlichkeiten | |||||
2510 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 2510 | |||
Unwiderrufliche Kreditzusagen | |||||
3010 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 3010 | |||
Eventualverbindlichkeiten | |||||
3110 | aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld | 3110 | |||
Kontrollsumme: (0110 + 0210 + 0221 + 0222 + 0310 + 0400 + 0511 + 0521 + 0610 + 0710 + 0723 + 0810 + 0823 + 0910 + 1010 + 1210 + 1310 + 1400 + 1600 + 1810 + 1821 + 1822 + 1910 + 2000 + 2110 + 2210 + 2310 + 2400 + 2510 + 3010 + 3110) | 9010 | ||||
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
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