§ 4 ZApprO
Studienordnung
Die Universität regelt in einer Studienordnung,
- 1.
- an welchen Unterrichtsveranstaltungen die Studierenden erfolgreich teilzunehmen haben,
- 2.
- das Nähere zu den Anforderungen an die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterrichtsveranstaltung und
- 3.
- dass die Studierenden an den in den Anlagen 1 bis 3 genannten Unterrichtsveranstaltungen erfolgreich und regelmäßig teilzunehmen haben.
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