Abschnitt 1Allgemeine Regelungen
§ 1 | Art, Stichtag, Quellen und Zwecke des Zensus |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
Abschnitt 2Erhebungen
Unterabschnitt 1Bevölkerungszählung
§ 3 | Erhebungseinheiten der Bevölkerungszählung |
§ 4 | Gebietsstand und Bevölkerungsfortschreibung |
§ 5 | Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden |
§ 6 | Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale |
§ 7 | Übermittlungen von Daten durch oberste Bundesbehörden |
§ 8 | Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit |
Unterabschnitt 2Gebäude- und Wohnungszählung
§ 9 | Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung |
§ 10 | Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung |
Unterabschnitt 3Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 11 | Zwecke und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis |
§ 12 | Auswahleinheiten der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis |
§ 13 | Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis |
Unterabschnitt 4Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 14 | Umfang und Zuständigkeiten bei den Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen |
§ 15 | Erhebungsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen |
§ 16 | Hilfsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen |
§ 17 | Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis bei Anschriften mit Sonderbereichen |
§ 18 | Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen |
Abschnitt 3Organisation
§ 19 | Weitere Erhebungsstellen |
§ 20 | Erhebungsbeauftragte |
Abschnitt 4Maßnahmen zur Sicherung
der Qualität der Zensusergebnisse
§ 21 | Mehrfachfallprüfung |
§ 22 | Wiederholungsbefragungen zur Qualitätsbewertung |
Abschnitt 5Auskunftspflicht
§ 23 | Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung |
§ 24 | Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung |
§ 25 | Auskunftspflichtige für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis |
§ 26 | Auskunftspflichtige für die Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen |
Abschnitt 6Datenschutz und Datenverarbeitung
§ 27 | Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit |
§ 28 | Befugnisse zur Verarbeitung der zentral gespeicherten Daten |
§ 29 | Aufgaben des Statistischen Bundesamts bei der Verarbeitung der Daten nach § 28 |
§ 30 | Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung |
§ 31 | Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale |
§ 32 | Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände |
§ 33 | Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben |
§ 34 | Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder |
Abschnitt 7Schlussvorschriften
§ 35 | Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt |
§ 36 | Finanzzuweisung |
§ 36a | Verordnungsermächtigung |
§ 37 | Inkrafttreten |