Inhaltsübersicht ZensG 2022

Abschnitt 1Allgemeine Regelungen

§  1Art, Stichtag, Quellen und Zwecke des Zensus
§  2Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2Erhebungen

Unterabschnitt 1Bevölkerungszählung

§  3Erhebungseinheiten der Bevölkerungszählung
§  4Gebietsstand und Bevölkerungsfortschreibung
§  5Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden
§  6Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale
§  7Übermittlungen von Daten durch oberste Bundesbehörden
§  8Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit

Unterabschnitt 2Gebäude- und Wohnungszählung

§  9Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung
§ 10Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung

Unterabschnitt 3Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

§ 11Zwecke und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 12Auswahleinheiten der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 13Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

Unterabschnitt 4Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen

§ 14Umfang und Zuständigkeiten bei den Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 15Erhebungsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 16Hilfsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 17Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis bei Anschriften mit Sonderbereichen
§ 18Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen

Abschnitt 3Organisation

§ 19Weitere Erhebungsstellen
§ 20Erhebungsbeauftragte

Abschnitt 4Maßnahmen zur Sicherung
der Qualität der Zensusergebnisse

§ 21Mehrfachfallprüfung
§ 22Wiederholungsbefragungen zur Qualitätsbewertung

Abschnitt 5Auskunftspflicht

§ 23Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
§ 24Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung
§ 25Auskunftspflichtige für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 26Auskunftspflichtige für die Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen

Abschnitt 6Datenschutz und Datenverarbeitung

§ 27Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit
§ 28Befugnisse zur Verarbeitung der zentral gespeicherten Daten
§ 29Aufgaben des Statistischen Bundesamts bei der Verarbeitung der Daten nach § 28
§ 30Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung
§ 31Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale
§ 32Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
§ 33Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
§ 34Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder

Abschnitt 7Schlussvorschriften

§ 35Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
§ 36Finanzzuweisung
§ 36aVerordnungsermächtigung
§ 37Inkrafttreten

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