§ 9 ZensTeG
Zusatzerhebung bei Personen in ausgewählten Gemeinden
Bei den in den nach § 5 ausgewählten Gebäuden wohnenden Personen werden zum Stichtag 5. Dezember 2001 zusätzlich zu den in § 4 Abs. 4 genannten Merkmalen folgende Merkmale erhoben:
- 1.
- als Erhebungsmerkmale:
- a)
- Nutzung der Wohnung durch Angehörige ausländischer Streitkräfte, diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen,
- b)
- gewerbliche Nutzung, Nutzung als Freizeit- oder Ferienwohnung,
- c)
- Zahl der Haushalte in der Wohnung und Zahl der Personen im Haushalt,
- d)
- Wohnverhältnis je Haushalt (Eigentümer, Hauptmieter, Untermieter),
- e)
- Wohnungs- und Haushaltszugehörigkeit sowie Familienzusammenhang,
- f)
- Wohn- und Lebensgemeinschaft,
- g)
- Fläche der Wohnung,
- h)
- Zahl der Räume mit sechs und mehr Quadratmetern,
- i)
- Höhe der monatlichen Miete,
- j)
- Ausstattung der Wohnung mit Küche, Kochnische, Bad, WC, Heizungsart,
- k)
- Beteiligung am Erwerbsleben,
- l)
- Art des überwiegenden Lebensunterhalts,
- m)
- Stellung im Beruf,
- n)
- Arbeitsort;
- 2.
- als Hilfsmerkmale:
- a)
- Namen und Vornamen der Wohnungsinhaber,
- b)
- Einzugsdatum der Wohnungsinhaber oder Beginn des Mietvertrags,
- c)
- Lage der Wohnung im Gebäude,
- d)
- Telekommunikationsnummer der Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht.
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