Gesetze
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Bundesrecht Deutschland
ZensTeG
ZensTeG
Zensustestgesetz
Gesetz zur Erprobung eines registergestützten Zensus
Informationen
Ausfertigungsdatum
27.01.2001
Fundstelle
BGBl I 2001, 1882
Alle Normen
§ 1
Anordnung von Testerhebungen und -verfahren
§ 2
Testerhebung zur Prüfung von Mehrfachmeldungen in Melderegistern
§ 3
Mehrfachfalluntersuchung durch die statistischen Ämter
§ 4
Testerhebung zur Untersuchung von Über- und Untererfassungen in Melderegistern bei Meldebehörden und Personen in ausgewählten Gemeinden und Gebäuden
§ 5
Unterstichprobe für Verfahrenstests und methodische Untersuchungen
§ 6
Zusatzerhebungen bei Meldebehörden in ausgewählten Gemeinden
§ 7
Postalische Gebäude- und Wohnungsstichprobe
§ 8
Testerhebung bei der Bundesanstalt für Arbeit
§ 9
Zusatzerhebung bei Personen in ausgewählten Gemeinden
§ 10
Zusammenführung von Datensätzen aus den verschiedenen Erhebungen der Unterstichprobe durch die statistischen Ämter der Länder
§ 11
Anschriftenübermittlung
§ 12
Erhebungsbeauftragte
§ 13
Auskunftspflicht
§ 14
Art der Auskunftserteilung beim Einsatz von Erhebungsbeauftragten
§ 15
Löschung
§ 16
Zuständigkeiten
§ 17
Aufbau einer Organisationsdatei