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ZensTeG

Zensustestgesetz

Gesetz zur Erprobung eines registergestützten Zensus

Informationen

Ausfertigungsdatum27.01.2001
FundstelleBGBl I 2001, 1882

Alle Normen

    § 1
    Anordnung von Testerhebungen und -verfahren
    § 2
    Testerhebung zur Prüfung von Mehrfachmeldungen in Melderegistern
    § 3
    Mehrfachfalluntersuchung durch die statistischen Ämter
    § 4
    Testerhebung zur Untersuchung von Über- und Untererfassungen in Melderegistern bei Meldebehörden und Personen in ausgewählten Gemeinden und Gebäuden
    § 5
    Unterstichprobe für Verfahrenstests und methodische Untersuchungen
    § 6
    Zusatzerhebungen bei Meldebehörden in ausgewählten Gemeinden
    § 7
    Postalische Gebäude- und Wohnungsstichprobe
    § 8
    Testerhebung bei der Bundesanstalt für Arbeit
    § 9
    Zusatzerhebung bei Personen in ausgewählten Gemeinden
    § 10
    Zusammenführung von Datensätzen aus den verschiedenen Erhebungen der Unterstichprobe durch die statistischen Ämter der Länder
    § 11
    Anschriftenübermittlung
    § 12
    Erhebungsbeauftragte
    § 13
    Auskunftspflicht
    § 14
    Art der Auskunftserteilung beim Einsatz von Erhebungsbeauftragten
    § 15
    Löschung
    § 16
    Zuständigkeiten
    § 17
    Aufbau einer Organisationsdatei
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