§ 1 ZoonoseV

Zweck der Verordnung

Die Verordnung regelt die von Lebensmittelunternehmern zu ergreifenden lebensmittelrechtlichen Maßnahmen zur frühzeitigen Erfassung von Zoonosen und Zoonoseerregern als Grundlage für die Bewertung ihrer Herkunft und der Entwicklungstendenzen ihres Vorkommens.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.